Haus geerbt was noch nicht komplett getilgt ist

3 Antworten

Natürlich kannst Du beim Kredit eine Laufzeit vereinbaren. Das ist schon einmal korrekt.

Für den Fall des Verkaufs aber geht die Rechtsprechung davon aus, dass dann stets ein Kündigungsrecht besteht, wobei die sog. Vorfälligkeitsentschädigung ein separat zu betrachtendes Thema ist.

Zum Thema ein Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditk%C3%BCndigung

Erben sind in der Regel die Rechtsnachfolger für den Verstorbenen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch normalerweise nicht - ergo behält der Kreditvertrag seine Konditionen, was Laufzeit und Sondertilgungen anbelangt.

Es bleibt Euch eigentlich nur die Möglichkeit mit Mitarbeitern der Bank einen Kompromiß zu suchen, vielleicht bietet man Euch dann eine Lösung an, wie eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden kann.

Das ist so üblich. Haus und Darlehen sind 2 unterschiedliche Dinge. Du kannst zwar das Darlehen tilgen, du musst dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Das ist quasi ein Ausgleich für entgangene Zinsen der Bank. Wenn Du das Haus verkaufen möchtest geht das auch. Der Erwerber übernimmt dann aber die Grundschuld mit, das will normalerweise niemand. Wenn die Grundschuld aber gelöscht werden soll, musst Du der Bank eine entsprechende Sicherheit bieten, dass diese bereit ist auf die Grundschuld zu verzichten. Eine entsprechende Sicherheit kann z. B. Vermögen sein, dass Du verpfändest oder aber eine andere Immobilie. Oft wird auch vereinbart, dass der Teil der Kaufsumme der der Restschuld plus der Vorfälligkeitsentschädigung entspricht, direkt vom Erwerber an die Bank zu leisten ist. Im Gegenzug wird die Grundschuld getilgt und das Darlehen abbezahlt.

Danke schonmal für die Antworten.Generell wollen wir das Haus ja behalten Mir geht es jetzt konkret darum ob die Bank dann einfach sagen kann,wir müssen den Vertrag unses Vaters übernehmen bis das Haus abbezahlt ist oder haben wir dann rechtlich ein sondertilgungsrecht?

Mfg

Martin

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