Meine Tochter wohnt mit einer Freundin in einer Wohngemeinschaft, doch diese zieht in eine andere Stadt und möchte deshalb aus dem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen. Meine Tochter möchte aber gerne in der Wohnung bleiben und eine neue Mitbewohnerin suchen. Deshalb hat sie überlegt. sich allein in den Mietvertrag eintragen zu lassen. Hat sie darauf ein vorrangiges Recht oder kann der Vermieter ihr nun kündigen, weil die Mitbewohnerin auszieht?

Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass ab dem .... der Mitmieter XX wegen Wohnortwechsel aus der Mietergemeinschaft ausscheidet und die Wohnung ab diesem Zeitpunkt von YY alleine übernommen wird. Gegebenenfalls ist dadurch die Kaution vom ausscheidenden Mieter durch die Tochter zu ersetzen. Dann ist darauf zu achten, auf wessen Namen die Kaution hinterlegt wurde; gegebenenfalls ist hier auch eine Anpassung vorzunehmen. Gegen diesen Wechsel sollte kein Vermieter etwas einzuwenden haben. Wenn der Vermieter kündigen will, kann er dies sowieso unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen.