Hat Mieter vorrangiges Recht einen Mietvertrag allein zu übernehmen?

gefragt von Superica am 29.01.2010 um 21:34 Uhr

Meine Tochter wohnt mit einer Freundin in einer Wohngemeinschaft, doch diese zieht in eine andere Stadt und möchte deshalb aus dem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen. Meine Tochter möchte aber gerne in der Wohnung bleiben und eine neue Mitbewohnerin suchen. Deshalb hat sie überlegt. sich allein in den Mietvertrag eintragen zu lassen. Hat sie darauf ein vorrangiges Recht oder kann der Vermieter ihr nun kündigen, weil die Mitbewohnerin auszieht?

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Snooopy155
beantwortet von Snooopy155Silber-Fragant am 29. Januar 2010 21:54
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Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass ab dem .... der Mitmieter XX wegen Wohnortwechsel aus der Mietergemeinschaft ausscheidet und die Wohnung ab diesem Zeitpunkt von YY alleine übernommen wird. Gegebenenfalls ist dadurch die Kaution vom ausscheidenden Mieter durch die Tochter zu ersetzen. Dann ist darauf zu achten, auf wessen Namen die Kaution hinterlegt wurde; gegebenenfalls ist hier auch eine Anpassung vorzunehmen. Gegen diesen Wechsel sollte kein Vermieter etwas einzuwenden haben. Wenn der Vermieter kündigen will, kann er dies sowieso unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen.


anonym
beantwortet von Marika2010 am 12. April 2010 10:31
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Zuerst sollte man mit dem Vermieter sprechen aber ich glaube nicht, dass das ein Grund für Kündigung ist.http://www.steumin.com/



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