Hat man theoretisch schon Anspruch auf Pflichtteil vom Erbe, wenn Mutter noch lebt?

1 Antwort

Ja, wenn der Vater verstorben ist, hat das/die Kind(er), Anspruch auf Pflichttei(e), wenn die Frau per Testament Alleinerbin ist.

Es stellen sich verschiedene Fragen. War es ein Berliner Testament, dann wären die Kinder /das Kind ja automatisch Nacherbe. Der Pflichtteil kann ggf. trotzdem eingefordert werden.

Oder ist es ein normales Testament, dann wäre der Pflichtteil auf jeden Fall einzufordern.