Hat man Herausgabeansprüche, wenn Betreuer Konten leergeräumt hat - wie vorgehen?

2 Antworten

Ich habe den starken Eindruck, als ob bei dieser Geschichte gleich mehrere Personen einen Betreuer brauchten und der Grund dafür ist sicher nicht Fußpilz!

Der Nachbar ist also 6 Jahre alt, schwerbehindert und Erbe.

Die Mutter selber ist schon im Pflegeheim.

Zuvor hat sie die Nichte als Betreuerin bestellt. Schon haben wir den ersten Straftatbestand: Amtsanmaßung. Betreuer werden durch das Amtsgericht bestellt.

Aufgrund einer Verfügung deren Rechtsqualität wir nicht einschätzen können hat sich die Nichte das gesamte von wem auch immer erlangte) Erbe unter den Nagel gerissen.Schon haben wir den zweiten Straftatbestand. Untreue, möglicherweise tateinheitlich mit Betrug.

Was kann man machen: Strafanzeige erstatten. Dann muß ein verzweifelter Staatsanwalt versuchen, den Nebel zu lüften und das Mysterium aufzuklären. Das Geld hat man dann aber noch nicht zurück, keinen Cent davon.

Der Nachbar ist 60 Jahre alt! Schreibfehler!

0

Wer hat einen Erbschein beantragt? Wer ist verstorben? Der 6-jährige Nachbar?? Dein Text ist sehr unschlüssig. Grds. ist es aber so daß das Vormundschaftgericht die Betreuung regelt und der Betreuer Auflagen hat, die auch die Bank kennt Deine Story klingt so wie Du schreibst mehr als fragwürdig-sorry...

Der Nachbar ist 60 Jahre alt! Schreibfehler!

0