Hat man einen rechtlichen Anspruch auf Verlängerung eines Treuhandauftrages?

2 Antworten

Da stellt sich die Frage, ist es ein Kredit des Verkäufers der abgelöst werden muss? Vermutlich ja.

Vermutlich haben die Treuhänderisch die Löschungsunterlagen an den Notar, oder eine Bank gegeben.

Das kann im Prinzip nur der Darlehensnehmer (Verkäufer) klären. Der hat denen als Beispiel gesagt, gebt dem Notar XY des Käufer die Löschungsunterlagen, weil der aus dem Kaufpreis ablöst. Dafür wurde ein Termin festgesetzt udn vermutlich auch die Summe, die bis zu diesem Zeitpunkt fließen muss.

Wenn das nun überschritten wird, ändert sich vermutlich auch die Ablösesumme.

Also wie schongeschrieben, da muss sich der Darlehensnehmer kümmern. Der hat auch den Anspruch an die Bank ablösen zu dürfen. Die Bank darf den Verkauf nicht blockieren, sie darf aber die Bedingungen (Tilgungssumme, restliche Zinsen, ggb. Vorfälligkeitsentschädigung) nennen.

Geldfragen:

Vermutlich handelt es sich um einen Realkredit, der vom Immobilien-Eigentümer anlässlich der Veräusserung des Pfandgrundstücks zur Rückzahlung an den Kreditgeber gekündigt wurde.

Schau in den Darlehensbedinungen nach. Dort könnte z.B. vereinbart sein:

" Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt."

Was bleibt? Erneut kündigen und Rückführungsfrist einhalten.