Hat man ein Recht auf eine Pauschalverzollung?

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Wenn Du genau weisst, dass Deine betreffenden Waren unterhalb des Grenzbetrages von € 700 bleiben, macht das Sinn. Sonst müssen bei zig Artikeln die einzelnen Zollbestimmungen/-tarife nachgeschlagen werden. Natürlich hat der Zoll ein Recht, auch ins Detail zu gehen, sich die Belege zeigen zu lassen und bei deren Fehlen, den Warenwert zu schätzen.

Mehr Details zur Verzollung nach Reisen in dieser Broschüre:

http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikation/Broschuere_Bestandteile/Reise-Post/z1_reisezeit_2011_gesamt.pdf