Frage von Seebast 23.07.2012

Hat man bei einem Autounfall Anspruch auf einen Mietwagen?

  • Hilfreichste Antwort von WolfgangB 23.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast durchaus einen Anspruch auf einen Mietwagen. Bevor du diesen mietest solltest du das aber vorab mit der Versicherung des Unfallverursachers abklären. Bei den meisten Markenwerkstätten ist es so, dass man diesen dann die Forderungen gegenüber der Versicherung abtritt und diese einem dann auch einen Mietwagen zur Verfügung stellt. Grundsätzlich muss man aber die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich halten.

  • Antwort von Dirk001 23.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Grundsätzlich hast du Anspruch auf einen Ersatzwagen. Rufe bitte bei der Vers. des Unfallverursachers an, damit es kein Mißverständnis gibt. Du bist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.

    Üblich ist es, eine Klasse günstiger den Mietwagen zu erhalten, als den eigenen Unfallwagen. Also wenn du z. B. einen Golf hattest, erhälst du üblicherweise einen Polo, etc.

    LG, Dirk001

  • Antwort von Smsqueen 23.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
  • Antwort von obelix 23.07.2012

    es gibt je nach Unfall einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Es ist zu klären mit der gegnerischen Versicherung, wie lange man Anspruch hat und welches Fahrzeug man anmieten darf.

    Tut man das nicht, besteht dir Gefahr, dass man auf den Kosten sitzenbleibt.

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