Hat man bei einem Autounfall Anspruch auf einen Mietwagen?
Kann man sich immer einen Mietwagen nehmen, wenn man an einem Unfall nicht schuld war und das eigene Auto in die Werkstatt muss? Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass man sich ein Mietauto nehmen kann, weiß aber nicht, ob das auch von der Versicherung des Unfallverursachers abhängt. Wenn es möglich ist, darf man sich dann einfach einen Wagen aus der Klasse des eigenen Fahrzeugs nehmen oder sollte man ein möglichst billiges Angebot nehmen?
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Du hast durchaus einen Anspruch auf einen Mietwagen. Bevor du diesen mietest solltest du das aber vorab mit der Versicherung des Unfallverursachers abklären. Bei den meisten Markenwerkstätten ist es so, dass man diesen dann die Forderungen gegenüber der Versicherung abtritt und diese einem dann auch einen Mietwagen zur Verfügung stellt. Grundsätzlich muss man aber die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich halten.
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Grundsätzlich hast du Anspruch auf einen Ersatzwagen. Rufe bitte bei der Vers. des Unfallverursachers an, damit es kein Mißverständnis gibt. Du bist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
Üblich ist es, eine Klasse günstiger den Mietwagen zu erhalten, als den eigenen Unfallwagen. Also wenn du z. B. einen Golf hattest, erhälst du üblicherweise einen Polo, etc.
LG, Dirk001
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Antwort von Smsqueen 23.07.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
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es gibt je nach Unfall einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Es ist zu klären mit der gegnerischen Versicherung, wie lange man Anspruch hat und welches Fahrzeug man anmieten darf.
Tut man das nicht, besteht dir Gefahr, dass man auf den Kosten sitzenbleibt.