Hat man Anspruch auf Meldebescheinigung der Sozialversicherung?

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Die große Frage ist doch...hat er Sie denn gemeldet? am besten schnellstmöglich einen aktuellen Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung beantragen und das ganze überprüfen. Sollte es nicht drin stehn, hat er es wahrscheinlich nicht gemacht. Dann wäre zu prüfen, ob sie nicht vielleicht noch Lohnbescheinigungen hat, die den Abzug vom Lohn nachweisen. Mit deren Hilfe kann sie die Zeiten wiederherstellen lassen. Im Notfall Arbeitsvertrag und co einreichen, aber ohne Lohnbescheinigung wird es schwer...