Hartz4 und Riesterrente auszahlung !

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So lange das Geld in dem Riestervertrag liegt, ist es kein Vermögen. Kommt es aber zur Auszahlung ob durch Kündigung oder durch erreichen des Renteneintrittsalters, so wäre die Leistung sicherlich auf die Leistung des Jobcenters bzw. Sozialamtes anrechenbar. Hieße du würdest vom Amt entsprechend weniger Leistung bekommen.

Daher rate ich dir den Vertrag entweder auf dem Sockelbeitrag von 5,- € im Monat zu reduzieren, so erhälst du weiterhin die Zulagen und bist am Zinseszinseffekt beteiligt.

Sollte selbst das nicht möglich sein, stelle den Vertrag beitragsfrei, da zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verrentung zur Verfügung stehen müssen.