Hartz 4 und PKV
Hallo zusammen, dieses Portal finde ich sehr interessant und ich glaube, ich werde hier eine Antwort auf meine drängendste Frage bekommen. Ich bin privat krankenversichert und beziehe seit Juli 2011 leider Hartz 4. Meine Zahlung im Krankheitsfall beläuft sich auf 1.500 Euro im Jahr, ehe die PKV eintritt. Nur, wie soll das bezahlt werden? Bis jetzt bin ich gesundheitlich gut durchgekommen, aber jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich heute wegen akuter Beschwerden ein Krankenhaus aufsuchen mußte, wo ich auf den Kopf gestellt wurde. Und ich weiß natürlich, dass da eine super hohe Rechnung geschickt wird. Nun meine Frage: Ich habe im Hinterkopf behalten, dass es Institutionen gibt, die jemandem evtl. mit einem Zuschuß helfen, denn es kann ja nicht sein, dass man aufgrund von Hartz 4, weil man solche Summen nicht zahlen kann und keine gesetzliche Kasse einen aufnimmt, nicht zum Arzt geht. Das ist meiner Meinung nach der schlechteste Weg, da bei verschleppten Krankheiten es umso teurer wird. Kann mir jemand da weiterhelfen? Ich weiß nämlich nicht so richtig weiter. Könnte nur in kleinen Summen das ganze abstottern, aber das dauert ja auch sehr lange und wenn man nochmal krank wird, was dann? Kann und möchte natürlich meine Lebensgeschichte, weshalb ich privat krankenversichert und nun in Hartz 4 abgerutscht bin, nicht detailliert aufschreiben. Ich habe anfangs den beruflichen Weg der Polizeiausbildung begonnen und dadurch mußte ich in die PKV gehen. Vorher war ich gesetzlich versichert. Ich bin 35 Jahre alt. Vielleicht kann mir wirklich jemand einen Rat geben, das würde mir sehr helfen und ich bedanke mich schon einmal.
Viele Grüße
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Selbst als Beamter kannst du in der gesetzlichen bleiben, es lohnt sich nur wirtschaftlich nicht, da einen die Beihilfe entfällt.
Mit 35 kannst du noch zurück in die GKV, in dem du eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachgehst in der du weniger als 50850€ verdienst, dann kannst du die PKV kündigen und in eine Krankenkasse (der GKV) deiner Wahl gehen.
Du solltest wenn möglich in den Standardtarif oder Basistarif wechseln und das ohne Selbstbehalt, das Amt übernimmt die vollen Beträge und die Leistungen entsprechen etwa den gesetzlichen, wobei der Basistarif schlechter gestellt ist http://www.pkvuebersicht.de/verbrauchertauschung-basistarif/ . Aber als einen möglichen Weg sollte man das schon in Betracht ziehen. Danach eine Anstellung finden und in die GKV gehen.
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Hallo,
das Jobcenter zahlt auf Antrag einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen. Eine Institution, die einen Zuschuss zu der Selbstbeteiligung zahlt, ist mir nicht bekannt (würde mich auch sehr überraschen, wenn es eine gäbe).
Manchmal kann diese Stelle Tipps geben:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/
Seit wann besteht die PKV?
Ich habe anfangs den beruflichen Weg der Polizeiausbildung begonnen und dadurch mußte ich in die PKV gehen
Als Polizist kann man übrigens bei Beginn der Beamtentätigkeit auch entscheiden, in der GKV zu bleiben.
Gruß
RHW
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Nun, ob Du noch innerhalb der PKV in einen Tarif mit geringerer SB wechseln kannst musst Du mit der PKV prüfen. Doch das stellt eine Leistungsverbesserung dar und dementsprechend sind erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine andere Alternative (nicht zu empfehlen) ist der Wechsel in den Standardtarif (PKV vor 2009 abgeschlossen) oder Basistarif (nach 2009 abgeschlossen). Im Basistarif können bei ALG II Bezug die Beiträge halbiert werden. Die Behörden sind angehalten die Kosten für die PKV zu übernehmen (jedoch nicht höhere Kosten wenn Leistungsverbesserung), aber nicht die Kosten des Selbstbehaltes.
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Hallo, grundsätzlich zahlt das Jobcenter seit kurzem die Beiträge: http://www.krankenversicherungen.net/blogbeitrag/items/jobcenter-uebernehmen-pkv..., aber wie alfalfa bereits gesagt hat, nur den Basistarif. Du kannst also entscheiden, ob du in diesen Wechselst (dann höherer SB) oder im derzeitigen bleibst und die Mehrkosten selbst trägst. Ist wirklich eine unschöne Situation. Zu der Rechnung, die nun auf dich zukommt, da kannst du mit deinem Sachbearbeiter sprechen, aber ich glaube nicht, dass da irgendetwas kommt. Aber du musst dich insofern nicht stressen, als dass du die Rechnung mit Sicherheit Stunden lassen kannst, solange du nur von ALG 2 lebst - was wollen sie auch anderes tun?! Und wenn du wieder etwas mehr Geld hast, kannst du sicher eine Ratenzahlung vereinbaren.
Viel Glück und gute Besserung.
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Bin kein Fachmann der Leistungsabteilung beim AlgII, aber ich denke, Du kannst Die PKV abändern, damit Du die hohe Zuzahlung nicht hast. Sprich ab besten mit dem Mitarbeiter vom Jobcenter, der Deine Leistungsangelegenheiten bearbeitet, wie man das am besten lösen kann. Das Jobcenter müßte Dir dann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen.
Kommentar von alfalfaalfalfa 16.07.2012PKV mit geringeren SB ist Leistungserhöhung und bedeutet nach Wechsel nach § 204 VVG erneute Gesundheitsprüfung. Ansprechpartner ist die PKV. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet Mehrkosten für leistungsstärkere Tarife zu Zahlen oder SB auszugleichen, da ja die Möglichkeit besteht in den Basistarif zu wechseln (gilt nicht für Standardtarif)
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Antwort von jennyver1 06.08.2012
Natürlich kannst du weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben Du mußt Dir nun einen Anwalt nehmen der das volle Geld für dein PKV beim Arbeitsamt einklagt. Du solltest Dir also so schnell wie möglich ein neues Angebot von deiner PKV einholen wo du keine privaten Aufwendungen mehr hast und dann einklagen.
Danke für den Stern und das Kompliment, ich wünsche dir das alles gut verläuft.