Frage von BK081153 16.07.2012

Hartz 4 und PKV

  • Hilfreichste Antwort von MaximusGrandia 17.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Selbst als Beamter kannst du in der gesetzlichen bleiben, es lohnt sich nur wirtschaftlich nicht, da einen die Beihilfe entfällt.

    Mit 35 kannst du noch zurück in die GKV, in dem du eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachgehst in der du weniger als 50850€ verdienst, dann kannst du die PKV kündigen und in eine Krankenkasse (der GKV) deiner Wahl gehen.

    Du solltest wenn möglich in den Standardtarif oder Basistarif wechseln und das ohne Selbstbehalt, das Amt übernimmt die vollen Beträge und die Leistungen entsprechen etwa den gesetzlichen, wobei der Basistarif schlechter gestellt ist http://www.pkvuebersicht.de/verbrauchertauschung-basistarif/ . Aber als einen möglichen Weg sollte man das schon in Betracht ziehen. Danach eine Anstellung finden und in die GKV gehen.

  • Antwort von RHWWW 16.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo,

    das Jobcenter zahlt auf Antrag einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen. Eine Institution, die einen Zuschuss zu der Selbstbeteiligung zahlt, ist mir nicht bekannt (würde mich auch sehr überraschen, wenn es eine gäbe).

    Manchmal kann diese Stelle Tipps geben:

    http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/

    Seit wann besteht die PKV?

    Ich habe anfangs den beruflichen Weg der Polizeiausbildung begonnen und dadurch mußte ich in die PKV gehen

    Als Polizist kann man übrigens bei Beginn der Beamtentätigkeit auch entscheiden, in der GKV zu bleiben.

    Gruß

    RHW

  • Antwort von alfalfa 16.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nun, ob Du noch innerhalb der PKV in einen Tarif mit geringerer SB wechseln kannst musst Du mit der PKV prüfen. Doch das stellt eine Leistungsverbesserung dar und dementsprechend sind erneut Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine andere Alternative (nicht zu empfehlen) ist der Wechsel in den Standardtarif (PKV vor 2009 abgeschlossen) oder Basistarif (nach 2009 abgeschlossen). Im Basistarif können bei ALG II Bezug die Beiträge halbiert werden. Die Behörden sind angehalten die Kosten für die PKV zu übernehmen (jedoch nicht höhere Kosten wenn Leistungsverbesserung), aber nicht die Kosten des Selbstbehaltes.

  • Antwort von Ariene 16.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo, grundsätzlich zahlt das Jobcenter seit kurzem die Beiträge: http://www.krankenversicherungen.net/blogbeitrag/items/jobcenter-uebernehmen-pkv..., aber wie alfalfa bereits gesagt hat, nur den Basistarif. Du kannst also entscheiden, ob du in diesen Wechselst (dann höherer SB) oder im derzeitigen bleibst und die Mehrkosten selbst trägst. Ist wirklich eine unschöne Situation. Zu der Rechnung, die nun auf dich zukommt, da kannst du mit deinem Sachbearbeiter sprechen, aber ich glaube nicht, dass da irgendetwas kommt. Aber du musst dich insofern nicht stressen, als dass du die Rechnung mit Sicherheit Stunden lassen kannst, solange du nur von ALG 2 lebst - was wollen sie auch anderes tun?! Und wenn du wieder etwas mehr Geld hast, kannst du sicher eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Viel Glück und gute Besserung.

  • Antwort von Rentenfrau 16.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bin kein Fachmann der Leistungsabteilung beim AlgII, aber ich denke, Du kannst Die PKV abändern, damit Du die hohe Zuzahlung nicht hast. Sprich ab besten mit dem Mitarbeiter vom Jobcenter, der Deine Leistungsangelegenheiten bearbeitet, wie man das am besten lösen kann. Das Jobcenter müßte Dir dann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen.

  • Antwort von jennyver1 06.08.2012

    Natürlich kannst du weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben Du mußt Dir nun einen Anwalt nehmen der das volle Geld für dein PKV beim Arbeitsamt einklagt. Du solltest Dir also so schnell wie möglich ein neues Angebot von deiner PKV einholen wo du keine privaten Aufwendungen mehr hast und dann einklagen.

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