Frage von Christof18 26.05.2012

Handwerkerrechnung steuerlich absetzen - Jahreswechsel

  • Hilfreichste Antwort von Franzl0503 26.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Christof: Nur Arbeitslohn (ohne Material) gegen Rechnung und Überweisungsbeleg (Barzahlung wird nicht anerkannt) in dem Jahr absetzbar, in dem die Rechnung bezahlt wurde, also in 2012.

  • Antwort von LittleArrow 26.05.2012

    noch für 2011 geltend machen, oder muss ich das 2012 einreichen?

    Komische Frage, Christof18. Du reichst den in 2012 gezahlten Betrag für die Steuererklärung 2012 im Jahr 2013 ein. Wäre der Betrag in 2011 gezahlt worden, würde er in 2012 mit der Steuererklärung 2011 eingereicht.

    Nur kann mit der Fragestellung nicht beantwortet werden, ob die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen qualifiziert sind.

    Sollte es um eine selbstgenutzte, gerne auch angemietete Immobilie gehen, dann kämen die haushaltsnahen Handwerkerleistungen in Frage. Aber dafür sollten die Fragesteller nun eigentlich mal genauer beschreiben, um welches Handwerkervorhaben es geht und welche groben Positionen in der Rechnung enthalten sind. Dann könnte man zur anteiligen Absetzbarkeit auch präzise Angaben machen.

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