Handwerkerrechnung steuerlich absetzen - Jahreswechsel
Hallo, die Rechnung stellte bei uns ein Handwerker Ende 2011, bezahlt haben wir Anfang 2012. Kann ich den Betrag noch für 2011 geltend machen, oder muss ich das 2012 einreichen? Schöne Grüße, C. Engelke
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Christof: Nur Arbeitslohn (ohne Material) gegen Rechnung und Überweisungsbeleg (Barzahlung wird nicht anerkannt) in dem Jahr absetzbar, in dem die Rechnung bezahlt wurde, also in 2012.
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noch für 2011 geltend machen, oder muss ich das 2012 einreichen?
Komische Frage, Christof18. Du reichst den in 2012 gezahlten Betrag für die Steuererklärung 2012 im Jahr 2013 ein. Wäre der Betrag in 2011 gezahlt worden, würde er in 2012 mit der Steuererklärung 2011 eingereicht.
Nur kann mit der Fragestellung nicht beantwortet werden, ob die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen qualifiziert sind.
Sollte es um eine selbstgenutzte, gerne auch angemietete Immobilie gehen, dann kämen die haushaltsnahen Handwerkerleistungen in Frage. Aber dafür sollten die Fragesteller nun eigentlich mal genauer beschreiben, um welches Handwerkervorhaben es geht und welche groben Positionen in der Rechnung enthalten sind. Dann könnte man zur anteiligen Absetzbarkeit auch präzise Angaben machen.
Kommentar von Christof18 30.05.2012Wieso komische Frage?? Aber trotzdem: Danke für die Antwort, ich weiß jetzt Bescheid. Schöne Grüße, C18
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 30.05.2012Weil diese Oder-Frage nicht widersprüchlich oder alternativ geschrieben ist: "...noch für 2011 geltend machen, oder muss ich das 2012 einreichen?...". Allerdings kannst Du die Frage anders gemeint haben. Lies hierzu bitte die Begründung in meiner Antwort!
Es fehlte auch Deine Antwort auf meine Frage: "Nur kann mit der Fragestellung nicht beantwortet werden, ob die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen qualifiziert sind.". Hier geht also das Rätselraten über Deine Oder-Frage weiter, denn je nach Ausgabenart gibt es andere Antworten.
Aber vielleicht wird Deine nächste Frage ja präziser gestellt.
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nur ergänzend: 20% vom Handwerker-Arbeitslohn + Anfahrtskosten + MwSt
nur ergänzend: plus 20 % von Gerätemiete, Abdeckfolie/-klebband, Entsorgung (wenn Nebenleistung).
Franzl0503: Was macht Dich so sicher, dass es sich um haushaltsnahe Handwerkerleistungen handelt? Es könnten doch auch Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein.