Handwerkerrechnung in genmeinsamer Wohnung - können beide Kosten von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Ja, jeder normalerweise zur Hälfte, aber eine andere Verteilung ist machbar! Nur nicht mehr als 100 %, wenn Du verstehst, was ich meine.

Auch dieses Thema ist "durch" gem. Textziffer 50 in www.kuerzer.de/hndl2010.