Handwerker schickt nach 5 Monaten handgeschriebene Nachforderung

2 Antworten

Ich würde im Zweifeln nicht zahlen. Ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, hängt vom Inhalt des zugrunde liegenden Vertrages ab. Dazu kann man so wenig sagen. Außerhalb des Bereichs der VOB/B, wo Zahlungen auf eine Schlußrechnung in bestimmten Fällen endgültig sind und Nachforderungen ausschließen, könnte zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (die immerhin 3 Jahre beträgt) noch nachberechnet werden. Erbringt die Leistung aber ein offizieller Betrieb, so ist schon nach dem Umsatzsteuergesetz die Verwendung von Rechnungsformularen Pflicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Was hinter dieser Sache steckt, kann man nur vermuten. Gibt es die Firma des Gartenbauingenieurs denn noch? Ist die womöglich in der Insolvenz? Das läßt sich ganz einfach herausbekommen: Schreib ihm einen Brief an die Firmenanschrift. Beanstande die Rechnung inhaltlich (sofern möglich) und rüge die Form. Teile mit, dass auf dieser Grundlage keine Zahlung erfolgen werde.

Kiliane: Argument - Für die steuerl. Anerkennung haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerrechnungen benötigst du für das Finanzuamt eine ordentl. Rechnung und den Nachweis unbarer Bezahlung. Ob die handschriftl. spezif. Nachforderung des Unternehmers dem Grunde nach gerechtfertigt ist, hast du uns nicht verraten.