Handwerker schickt nach 5 Monaten handgeschriebene Nachforderung
Hallo!
Im Juni 2012 legte uns ein Gartenbauingenieur mit Helfern eine Gartenmauer an. Die zugesandte Rechnung belief sich auf 469 EUR und war abschließend, da nichts anderes benannt war. Heute - 5 Monate später - finde ich im Briefkasten einen zweiseitigen handgeschriebenen Zettel ohne Firmenlogo oder Unterschrift, auf der erneut eine Aufstellung der Posten aufgeführt ist. Anscheinend wäre nun noch ein Restbetrag von 239 EUR fällig. Ist das in Ordnung, auf diese Weise nach dieser Zeit plötzlich nochmal eine Rechnung nachzureichen? Das hat doch einen komischen Beigeschmack! Warum bekommen wir keine richtige Rechung mit Bankverbindung?! Mir passt das gar nicht! Für uns war die Rechnung im Juni abschließend. Was würdet Ihr tun?
2 Antworten
Ich würde im Zweifeln nicht zahlen. Ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, hängt vom Inhalt des zugrunde liegenden Vertrages ab. Dazu kann man so wenig sagen. Außerhalb des Bereichs der VOB/B, wo Zahlungen auf eine Schlußrechnung in bestimmten Fällen endgültig sind und Nachforderungen ausschließen, könnte zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (die immerhin 3 Jahre beträgt) noch nachberechnet werden. Erbringt die Leistung aber ein offizieller Betrieb, so ist schon nach dem Umsatzsteuergesetz die Verwendung von Rechnungsformularen Pflicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Was hinter dieser Sache steckt, kann man nur vermuten. Gibt es die Firma des Gartenbauingenieurs denn noch? Ist die womöglich in der Insolvenz? Das läßt sich ganz einfach herausbekommen: Schreib ihm einen Brief an die Firmenanschrift. Beanstande die Rechnung inhaltlich (sofern möglich) und rüge die Form. Teile mit, dass auf dieser Grundlage keine Zahlung erfolgen werde.
Kiliane: Argument - Für die steuerl. Anerkennung haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerrechnungen benötigst du für das Finanzuamt eine ordentl. Rechnung und den Nachweis unbarer Bezahlung. Ob die handschriftl. spezif. Nachforderung des Unternehmers dem Grunde nach gerechtfertigt ist, hast du uns nicht verraten.