Handtasche aus Auto geklaut -zahl das die Teilkasko?

2 Antworten

Wenn das Auto selbst nicht geklaut wurde, ist nicht die Teilkaskoversicherung zuständig, sondern ggf. die Hausratversicherung. Allerdings sollten Wertgegenstände generell nicht unverschlossen im Fahrzeug zurückgelassen werden, d.h. die Versicherung wird hier ggf. eine gewisse Mitschuld postulieren, was typischerweise dann aufgrund nicht nachweisbarer Wertgegenstände in der gestohlenen Handtasche zu keinem befriedigenden Ergebnis führt.

Scheibe ja, Tasche nein. Aber: Was ist mit der Hausratversicherung? Schaut in deren Bedingungen,vielleicht bezahlt die die Tasche nebst Inhalt.

Eine Hausratversicherung haben die beiden leider nicht...:(

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