Handhabung der Sicherungshypothek im Erbfall bei Erbengemeinschaft aus Geschwistern?
3 Kinder haben zu gleichen Teilen geerbt. Ein Kind hat eine Sicherungshypothek von 130000 DM ins Grundbuch eingetragen. Davon sind 80000 DM 1994 einem anderen Kind als Vorabzahlung für das Erbe aus- gezahlt worden. 1. Frage: Kann man die Sicherungshypothek mit der Gesamtsumme im Grundbuch stehen lassen oder muss die Eintragung auf 50000 DM reduziert werden? 2. Frage: Vermindert die Sicherungshypothek die Erbschaftssteuer nachfolgender Erben?
2 Antworten
So ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht: Eine Sicherungshypothek ist streng akzessorisch. Sie besteht nur dann, wenn eine abzusichernde Forderung besteht und nur in Höhe der Forderung.
Wegen welcher Forderung und aus welchem Grund ist die Sicherungshypothek denn eingetragen worden?
Aus einer Sicherungshypothek kann man kein Geld auszahlen. Sie dient eben nur der Absicherung. Auf welche Forderung also ist gezahlt worden?
Bei der Erbschaftsteuer ist nur der valutierte Betrag der Sicherungshypothek von Bedeutung, nicht der Nominalbetrag.
Ebenso wie @Privatier, erschließt sich mir der Sachverhalt nicht.
Was hat denn jeder zu bekommen? sind mit der Zahlung von 80.000,- die Ansprüche des einen Erben erledigt? Wieso Sicherungshypothek?
WArum wurde das Erbe anscheinend nie geteilt?
Waren die 80.000,- ein Darlehen, oder eine Erbauszahlung?