Handelsregister-Anmeldung: Muss private Adresse veröffentlicht werden?

2 Antworten

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register (Verzeichnis), in dem Vollkaufleute und bestimmte, auf sie bezogene Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden. Zweck des Handelsregisters ist es, jedermann (vergl. § 9 I HGB) darüber Auskunft zu geben, wer Kaufmann ist und wie die wichtigsten Rechtsverhältnisse dieser Kaufleute sowie sonstige entscheidende Umstände - z. B. Geburtsdatum und

Geschäftsadresse -

gestaltet sind. Mit ist nicht bekannt, dass die Privatadresse des Kaufmanns ein "Muss" sein soll.

Im Handelsregister muss die (ladungsfähige) Geschäftsadresse angegeben werden. Eine Privatadresse wird dort nicht vermerkt.

Es kann jedoch sein, daß die Privatadresse auf der Anmeldung deshalb abgefragt wird, weil diese die einzige ladungsfähige Adresse bis zum Eintrag ins Handelsregister ist.