Finanzint am 08.02.2010 um 23:10 Uhr
Ich habe bei der Hamburg Mannheimer eine Lebensversicherung mit einem Darlehen kombiniert. Ich zahle die LV-Beiträge monatlich, kann ich nun von denen auch diese Ratenzahlungszuschläge zurückholen? Was muß dazu erfüllt sein? Danke schon mal, das wäre echt toll.
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,auuh8tqaj4fp1mae~cm.asp

...dazu die AGB (Vertragsbedingungen) der Versicherung durchsehen, ob für mon. Ratenzahlung ein Zuschlag von 3 - 5 % fällig ist. Je nach dem, wann die Versicherung abgeschlossen wurde, kann dort auch nur vermerkt sein, dass ein Zuschlag erhoben wird, ohne eine %Zahl anzugeben. In beiden Fällen fehlt der sogen. Effektivzins.....Dann kannst Du die Versicherung auffordern, die Ratenzahlungszuschläge + Zinsen zu erstatten. Sie werden DIr zurückschreiben, dass das Urteil nicht auf sie zutrifft und dass Du keinen ANspruch hast. Lass Dich nicht beirren und bleib dran....
Das Thema hatten wir gestern schon.
Ich persönlich bin da etwas gespalten was den Sinn angeht. Die Höhe wird eigentlich immer angegeben und letztendlich ist das alles mit kalkuliert. Wenn es sich mit der Zeit durchsetzen sollte das hier nicht erhöht wird schlägt sich das auf die Beiträge nieder, sprich diese werden erhöht.
Mittlerweile findet ein in meinen Augen extrem perverser Verdrängungswettbewerb statt der spätestens im Schadenfall zu Lasten des Kunden geht.

eben wurde dazu eine ähnliche frage betreffend der ratenzahlungszuschläge gestellt:
http://www.finanzfrage.net/frage/teilzahlungszuschlaege-bei-der-versicherung-nic...
Warum schreibst du immer in dieser plakativen Fettschrift. Hast du es nötig?
Ich mag sie