Habe alte Küche vom Vormieter im Wohnung - was kann ich tun?
Hallo
Seit 1.sept 2016 habe ich einen neue Wohnung vermietet
in der Wohnung ist aber noch vom Vormieter eigen gebautes Küche drin ( Sperrmüll ) der nicht im Mietvertag mit steht und meine Vermieterin es nicht übernommen hat aber auch mach andere Sachen Wie Auto reifen usw sind auch noch da . Möchte und will auf keinem fall die Küche und weiteres übernehmen meine Vermieterin Kann sich leider nicht drum Kümmern.
Kann ich vom Vormieter verlangen das er seine Sachen inkl. Küche mit einem Frist den ich setze Mitnimmt.
und wenn er dies nicht tuen sollte, ob ich alles ins Sperrmüll stellen kann und von ihm ein Schadensersatz verlangen ?
MFG
7 Antworten
Deine Vermieterin muss sich aber darum kümmern. Wenn dir ausdrücklich nur die Wohnung vermietet wurde, hat sie auf vollständigen Rückbau, d. h. Räumung der Mietsache einschl. EBK und Altreifen, zu bestehen.
Es steht dir nicht zu, fremdes Eigentum zu vernichten :-O
Du kannst ja ein Einwurfeinschreiben unter Ihrem Namen vorbereiten und unterschreiben lassen:
... hiermit sind sie aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen nach dokumentiertem Zuigang dieses Schreibens in Terminabsprach mit der Nachmieterin (Name, Telefon) die zurückgelassene Einbauküche sowie weitere Hinterlassenschaften im Keller restlos zu entfernen.
Dieser Ansprich ergibt sich aus ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache mit gesetzlicher Rückbaupflicht in den angemieteten Zustand.
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Fachbetrieb mit Demontage sowie die Sperrmüllabfuhr mit Entsorgung beauftragen und Ihnen die hierfür aufgewendeten Kosten in Rechnung stellen, sie ggf. aus Rechtsgrund Verzugsschaden auf dem Klageweg beitreiben.
Ich weise ferner darauf hin, dass ich Sie über etwaige Mietminderung meiner aktuellen Mietrin wegen eines die Tauglichkeit zum vertagsgemäßen Gebrauchs beeinträchtigendem Mietmangels in Regress nehmen werde."
G imager761
Hallo, Dein Vertragspartner ist der Vermieter, nicht der Vormieter. Wenn Du eine leere Wohnung angemietet hast, muss der Vermieter sie leer übergeben. Sonst kommt das als Mangel ins Übergabeprotokoll.
Der Vermieter muss die Küche entsorgen und kann die Kosten ja dem Vormieter von der Kaution abziehen, dafür ist die da.
Viel Glück
Barmer
Hmm, seit 1. Sept. abgeschlossen und wann willst Du einziehen? Wenn der Einzugstermin schon war, dann ist allein der Vermieter Dein Ansprechpartner, der Dir eine mängelfreie und freigeräumte Wohnung übergeben muss.
Ist die Wohnung nicht freigeräumt, dann ist dies erstens im Übergabeprotokoll zu vermerken und zweitens kannst Du Mietminderung geltend machen. Da hier Eile geboten ist, solltest Du unverzüglich den Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten. Alles andere wäre Murks, der zu Deinen Lasten geht.
Nun, Deine Fragestellung ist zwar etwas erweitert worden, aber meine Antwort bleibt bestehen. Eine Vermieterin, die sich nicht kümmern kann/will, kannst Du nicht ersetzen, es sei denn, sie bevollmächtigt Dich zu handeln. Damit könntest Du dem Vormieter gegenüber handeln, wie von Dir vorgesehen. Aber dennoch ist Dein Verhältnis zu Deiner nicht tuenden Vermieterin betroffen, also:
Mein Rat im zweiten Absatz bleibt unverändert, um Dich vor Schaden zu bewahren.
Die Küche muss ja auch nicht im Mietvertrag stehen. Du hast die Wohnung mit Küche besichtigt und so den Mietvertrag unterschrieben.
Für den Rest muss du dem Vermieter eine Frist setzen, anderenfalls kannst es auf seine Kosten entsorgen.
Na und ? Hat er den Mietvertrag unterschrieben oder nicht? Muss im Mietvertrag drinstehen, dass die Küche nicht vermietet wird ???
Klar ist, das der Vermieter in der Pflicht ist, die Wohnung leer zu übergeben. Das bei Besichtigung noch Möbel drin waren, spielt keine Rolle. Die Kosten muss der Vermieter übernehmen, auch die Kosten für die ersatzweise Einlagerung der Möbel des neuen Mieters.
habe die Wohnung natürlich mit Küche und möbeln besichtigt. mir wurde aber damals von der Vormietern Wort wörtlich gesagt das er die Küche abbaut. die er jetzt nicht tut.
und im Vertrag steht auch drin das die Wohnung keine Küche hat.
trotzdem viel dank für dein rat
Du solltest den Vermieter kontaktieren und ihm davon berichten. Es ist nicht deine Aufgabe den Kram vom Vormieter aus der Wohnung zu karren.
Kosten übernimmt dann der Vermieter, wenn der Vormieter dies nicht tut. Ich gehe davon aus, dass er dann nicht seine Kaution wieder bekommt.
LG
So ein Quatsch, in jeder Wohnung die bewohnt ist, steht eine Küche bei Besichtigung.