Hallo,muss ich wenn ich in einer Pension wohne GEZ bezahlen?

6 Antworten

Wurden die Empfangsgeräte von der Pension gestellt oder sind das Deine eigenen gewesen? Das könnte nämlich der Ansatzpunkt für die Forderung sein.

Nein nicht du, sondern der Vermieter der Pension zahlt die Gebühren. 

Ferienhäuser, Pensionen oder andere Urlaubsunterkünfte werden allgemein möbliert vermietet, mit Rundfunk und Fernsehgerät für die sie auch die Gebühren zahlen.

Für den Gast dürften solche Kosten im Mietpreis enthalten sein.

Du musst nachweisen können, dass du in dieser Zeit kein Mieter warst, dann gibt aus aus meiner Sicht keine Probleme.

Also dass es die GEZ nicht mehr gibt wirst Du sicherlich wissen. Ansonsten gilt, dass normalerweise der Vermieter für den Rundfunkbeitrag zuständig ist - soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.

Für den Vermieter gelten nämlich folgende Bedingungen:

Jeder, der in Deutschland Fremdenzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Pensionszimmer oder Hotelzimmer vermietet, muss diese natürlich auch bei seiner Beitragsberechnung berücksichtigen. Für jedes Ferienobjekt ist das erste Zimmer, das erste Ferienhaus oder die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer, Haus oder Wohnung fällt dann ein Pauschalbeitrag in Höhe von € 5,99 pro Monat an.

Zu Zeiten als die GEZ noch zuständig war wurde die Rundfunkgebühr noch Gerätebezogene erhoben, heute (seit 2013) heißt diese Abgabe Rundfunkbeitrag, wird Haushaltsbezogen vom "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" erhoben unabhängig davon ob überhaupt ein Empfangsgerät existiert. Was die Zeit der GEZ betrifft kann die TV-Gebühr nur von der Pension getragen und auf die Zimmerpreise umgelegt sein. Bei der Rundfunkgebühr könnten die Forderungen der GEZ berechtigt sein, wenn Ihnen die GEZ für den betreffenden Zeitraum den Besitz eines Radio z.Bsp. Autoradio oder einen Radiowecker nachweisen kann.