Ich habe grössere Summe in Onlinecasino gewonnen und es wird monatlich auf mein Konto eingezahlt. Soll ich es bei meiner Bank oder anderen Behörden melden?

4 Antworten

... oder anderen Behörden ...

Nachtigall, ich hör dir trapsen ... Welche Behörden meinst Du denn mit "anderen Behörden"?

Falls Du mit Sozialtransfer lebst und nun durch Deine Gewinne Einkommen erzielt hast, musst Du es der Sozialbehörde (Grundsicherungsamt / Jobcenter ...) melden. Anderenfalls begehst Du Sozialbetrug, und sobald das rauskommt, ist das nicht mehr witzig für Dich. Dann landest Du nämlich eiskalt vor einem Staatsanwalt, und vermutlich erntest Du dann eine Freiheitsstrafe auf Bewährung - wenn die Beträge nicht wirklich groß sind - oder Freiheitsstrafe ohne Bewährung, wenn Du wirklich sehr viel an Einkommen verschwiegen hast (dann musst Du wirklich sehr viel gewonnen haben, denke an Ulli Hoeneß, der Millionen verschwieg, aber auch bei 100.000 kann es schon brenzlich werden). Bei Sozialbetrug reagieren die Justizbehörden besonders empfindlich.

Dir wird Dein Einkommen angerechnet. Und da es sich um sogenanntes "anstrengungsloses Einkommen" handelt, also nicht durch Arbeit erzielt, bleibt Dir möglicherweise nicht einmal ein Freibetrag. - Google dazu mit

hartz iv wie gewonnen so zerronnen

und lies die Dir so gezeigten Infos.

Wer macht sowas auch schon online, wenn man dadurch in die Bredouille

https://de.wikipedia.org/wiki/Bredouille

kommen kann??

.

Ich vermute stark, dass Du mit "andere Behörden" Sozialbehörden meinst. Deshalb vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was
dann auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Bekommst Du wegen dieser oder einer anderen Sache Schwierigkeiten mit dem Amt, ist es sehr empfehlenswert, Dass Du mit einer erfahrenen Begleitpersonen hingehst.

.

Achtung! sehr wichtig für den Fall, dass Du Arbeitslosengeld 2 / ALG II / Hartz IV beziehst::
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

.


Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema
empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Zusätzlich zu den bisherigen Beiträgen möchte ich Dir raten, alles gut zu dokumentieren. Also: Einzahlungen in das Kasino, Gewinnbenachrichtigungen und überhaupt alles in diesem Zusammenhang. Dokumentieren bedeutet, sich davon Kopien zu ziehen und aus Sicherheitsgründen auch noch auszudrucken und gut aufzubewahren.

Wieso?

Einer der ältesten Geldwäschetricks ist der mit dem Spielkasino. Jemand hat beispielsweise 100.000 Euro Schwarzgeld. Er geht damit in die nächste Spielbank, kauft entsprechend Spielchips, setzt ein paar Euro und löst den Rest der Chips wieder ein. Anschließend behauptet er, die 100.000 Euro gewonnen zu haben.

Der Trick ist so alt, daß jeder Finanzbeamte lachend vom Stuhl fällt. Ohnehin funktiert der heute nicht mehr bei stationären Spielbanken und zwar wegen der Geldwäschevorschriften und der damit einhergehenden Dokumentationspflichten.

Bei einem Onlinekasino zahlt man kein Bargeld ein. Somit könnte dieser Trick im Prinzip noch klappen. Da sollte man alles aufbewahren um den bösen Verdacht widerlegen zu können, daß man sich nur zuvor eingezahltes Geld hat wieder auszahlen lassen.


Hallo,

was heißt " größere Summe " ?

Für mich sind 1000,-  Euronen schon " größer "  ;-) 

Ein " Verdacht der Geldwäsche "  würde dabei aber noch nicht vermutet ! 

Schon mehr als 1000 euro :-) für mich ist aber auch das viel Geld...ich hatte noch nie so eine Summe gewonnen und bin kein süchtiger spieler,war echt grosses Glück und weiss nicht wie ich mich richtig verhalten soll ohne was zu vergessen anzumelden...bin einfach noch im schock zustand.

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@Szusanne

keine Panik und Glückwunsch !!!!  ;-) 

Siehe Antwort von wfwbinder ! 

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Wenn es sich bei den "anderen Behörden" um Sozialbehörden handelt, kann es brenzlich werden, wenn die davon erfahren. - Also dann auch gegenüber Freunden lautet die Devise: Reden ist Silber und schweigen ist Gold. Schließlich gibt es immer wieder "äußerst korrekte" Mitbürger, die gerne denunzieren ... Auch Freunde und sogar Familienmitglieder können sich als solche "korrekten Mitbürger" entpuppen ...

In dem Fall macht man sowas ja auch nicht online ...

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Wer vom Onlinecasino fährt denn zu Deiner Bank und zahlt es dort ein?

Oder überweisen die auf Dein Konto?

Gewinne aus Glückspielen sind steuerfrei, also kein Grund es dem Finanzamt zu melden.

Wenn eine Meldung an die Bundesbank fällig wird, sollte es Deine Bank Dir sagen.

Danke schon vielmals für Ihre Hilfe...die werden es monatlich überweisen auf mein Bankkonto,weil es grössere Summe ist und die kann nur in mehreren bestimmten Beträgen auf mein Konto überwiesen sein,alles auf einmal geht nicht.

Bin aber sehr ehrlich und das Geld ist wirklich eine Glücksache beim spielen - keine Geldwäsche deswegen möchte ich gerne wissen wie ich gesetzlich fortfahren muss und was zu beachten ist.

Steuerfrei ist schon tolle nachricht,mehr denke ich über die Awv Meldepflicht an,ob ich da anrufen soll oder abwarten?

Danke sehr für Hilfe.

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@Szusanne

Es wird nur Relevant, wenn die Zahlungen über 12.500,- im Einzelfall sind.

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