Hallo, über USt-Pflicht des Testamentsvollstreckers habe ich schon viel gelesen, trotzdem eine eindeutige Antwort nicht gefunden.?
Hier die Grundlagen für eine Entscheidung: - bin Rentner, kein Unternehmer - die Testamentsvollstreckung nähert sich zum Ende. Gesamtdauer ca. 14 Monate. - zum Testamentsvollstrecker wurde ich als Privatperson durch den Erblasser bestimmt.
Gruß und Danke.
1 Antwort
Du bist ja vermutlich kein beruflicher Testamentsvollstrecker wie ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, oder Wirtschaftsprüfer. Damit gibt es die Problematik gar nicht.
Und selbst wenn, dann würde sich das nur ergeben, wenn Deine Vergütung über 17.500,- pro Jahr wäre. § 19 UStG.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Danke, es scheint einfacher zu sein als ich dachte. Ich hoffe nur, dass das FA das alles auch so sieht.