Hallo, über USt-Pflicht des Testamentsvollstreckers habe ich schon viel gelesen, trotzdem eine eindeutige Antwort nicht gefunden.?

1 Antwort

Du bist ja vermutlich kein beruflicher Testamentsvollstrecker wie ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, oder Wirtschaftsprüfer. Damit gibt es die Problematik gar nicht.

Und selbst wenn, dann würde sich das nur ergeben, wenn Deine Vergütung über 17.500,- pro Jahr wäre. § 19 UStG.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/13-testamentsvollstreckung-vii-mehrwertsteuer-auf-die-verguetungeinkommensteuer_idesk_PI17574_HI7468286.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Jirka 
Fragesteller
 13.11.2016, 13:37

Danke, es scheint einfacher zu sein als ich dachte. Ich hoffe nur, dass das FA das alles auch so sieht.

0
wfwbinder  13.11.2016, 14:06
@Jirka

Gesetz ist Gesetz, da hält sich auch das Finanzamt dran.

0