Hallo, meine Tochter hat von der BSQ Bausparkasse auf dem letzten Kontoauszug plötzlich keinen Bonus mehr. Darf die Bausparkasse den Bonus einfach entziehen?

2 Antworten

Die Rahmenbedingungen und Motivation der Bausparkasse (BSpK) dürfte klar sein: Was ehemals ein eher unterdurchschnittlich verzinstes Produkt (1% zzgl vermutlich 1-1,5% Bonus) war, ist auf dem heutigen Markt schon fast ein Top-Produkt, was besseres erhält man bei der Sicherheit kaum geboten, teils liegen sogar die Darlehenszinsen deutlich darunter. Die Bausparkassen sind also in der Not, ihre Zinszahlungen kaum mehr finanzieren zu können. Daher versucht die Branche, "teure Kunden" aus ihren Verträgen zu drängen, zuweilen mit recht dubiosen und schmutzigen Methoden.

Anscheinend beruft sich eure BSpK auf den Passus "...Bei Vorliegen bauspartechnischer Gründe kann die Bausparkasse die maximale Laufzeit eines Bausparvertrages in der Bonusvariante begrenzen, die jedoch 7 Jahre nicht unterschreiten darf. In diesem Falll kann der Bausparer den Bauspar-vertrag entweder durch einen Wechsel zur Basisvariante fortführen oder der Bausparvertrag wird nach Absatz 3 abgerechnet und ausbezahlt..."

Die Frage ist jetzt, ob und wenn ja welchen "bauspartechnischen Grund" es gibt und (!!) ob dieser Passus den Kunden nicht unangemessen benachteiligt, weil damit die BSpK durch den äußerst vagen und unbestimmten Ausdruck "bauspartechnischer Grund", der nicht weiter definiert ist und unter dem man alles und nichts verstehen kann, quasi nach Belieben Kunden den Bonus verweigern kann. Damit wäre der Passus eventuell nichtig.

Hier einen Ombudsmann einzuschalten halte ich auch für eine gute Lösung. Nach §7 der Ombudsmann-Verfahrensordnung ist die Verjährung während des Schlichtungsverfahrens gehemmt, insofern gehen euch da auch keine Fristen kaputt.

Viel Erfolg.

Das ist die Strategie der BSQ. Ich  bin auch dort und sie wollen mit den gleichen komischen Methoden (nicht richtig informieren und im Nachhinein sagen "Sie haben eben die ABBs nicht richtig gelesen, daher sind wir jetzt im recht, Ihnen Ihr Geld zu verweigern") die Bonuszinsen nicht gewähren. Es handelt sich bei mir allerdings um eine höhere Summe. Auf meinen Widerspruch haben sie mir einen Vergleich mit der halben Summe der Bonuszinsen angeboten.
Aber vielleicht haben Sie mehr Erfolg mit dem Ombudsverfahren.

Ich finde die Strategie ganz verwerflich und nicht sozialverträglich. Sehr unseriös. Ihre Angebote richten bzw. richteten sich gezielt an Kleinsparer. Dass die keine juristische oder Bankausbildung haben, ist ja klar. Das nutzen sie jetzt aus. Ich finde: Zinsbindung ist Zinsbindung, das muss auch für die Banken in schlechten Zeiten gelten.

Wieso rettet dann nicht unsere Regierung die armen armen Banken, anstatt die kleinen Leute auflaufen zu lassen?