Hallo, meine Chefin macht mit mir Service. Wem gehört das Trinkgeld? Muß ich mit ihr teilen?

3 Antworten

Hallo, diese Antwort finde ich super :

„Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“ So steht es in § 107(3) der Gewerbeordnung, was auch zugleich die einzig tragfähige juristische Definition darstellt. Es wird also dem Arbeitnehmer übergeben und ganz ausdrücklich nicht dem Arbeitgeber. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss eindeutig und unstreitig, dass erhaltenes Trinkgeld nicht dem Betrieb bzw. seinem Chef zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zusteht.

Fundort ;-)) : http://www.cosmiq.de/qa/show/3516913/Darf-ich-fuer-mich-bestimmte-Trinkgeld-Zuwendungen-einstecken/

Wird der Chefin sicher nicht passen !!! K.

Wenn folgendes bei Dir zutrifft, hat sie keinen Anspruch auf Trinkgeld, da Ihr Einkommen nicht mit Deinem zu vergleichen ist:

In der Regel werden Beschäftigte im Service mit einem im innerbetrieblichen Vergleich niedrigeren Stundensatz bezahlt, gerade weil sie Zugriff auf zu erwartende Trinkgelder haben. Das ist zwar unstreitig zulässig, in diesem Fall aber verbietet sich dann ein Zugriff auf eben dieses Trinkgeld von selbst, auch juristisch.

Ich kenne es von früher nur so, dass jeder Kellner seine eigene Kasse geführt hat und nicht alles in eine ging. Da war auch klar, wer welches Trinkgeld hat. Und wenn einer für ein paar Stunden nuir geholfen hat, dann bekommt er einen Teil ab, aber nicht die Hälfte.