Frage von nicki5630 01.02.2012

hallo ich habe heute für 2010 eine betriebskostenabrechnung mit einer nachforderung erhalten, frage

  • Antwort von mig112 01.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nur wenn der Abrechnungszeitraum am 31.12. eines jeden Jahres endet, ist die Nachforderung für 31.12.2010 am 31.12.2011 verjährt. Lies also genau nach.

  • Antwort von doretti 01.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ich schließe mich der Meinung von "mig112" an, es kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

  • Antwort von anitari 01.02.2012

    Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Das müssen zwar 12 Monate aber nicht zwingend das Kalenderjahr sein.

    Ist der Abrechnungszeitraum z. B. der 1.3.2010 - 28.2.2011, wäre diese erst nach dem 28/29.2.2012 verfristet.

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