Dürfen tatsächliche Werbungskosten auf Lohnsteuerklasse VI angesetzt werden?

3 Antworten

Es gibt keine Werbungskosten für Steuerklasse I, oder Steuerklasse VI.

Es gibt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit udn von denen kann man Werbungskosten abziehen. Auswirken tun die sich erst, wenn sie insgesamt höher sind als 1.000.- Euro, weil das der Arbeitnehmerpauschbetrag ist.

Hier ist also auch daran zu denken, was ist mit der Entfernung zur anderen Arbeitsstelle?

Hier ist also eine Abwägung zu finden zwischen zusätzlichen Einnahmen durch den zweiten Job. Den Kosten für den Umzug und wie sich die Entfernungspauschale für den ersten Job entwickelt.

Hallo und ganz herzlichen Dank. Also: im 1. Job Lohnsteuerklasse I bin ich Erzieherin. Dann habe ich auf LStKl. VI eine Hauswartstätigkeit angenommen, für welche ich umziehen musste. Der Hauswart sollte laut Vermieter bzw. AG im Haus wohnen. Für den Umzug hatte ich hohe Aufwendungen. Da ich für VI kumuliert mit I doch regulär Lohnsteuer zahle, frage ich mich, warum ich dann nicht auch für VI tatsächliche Werbungskosten ansetzen darf. Meine WK aus LStkl. I wären im Rahmen der Pauschale. Umzugsbedingt liege ich nun bei weit über den 1000 EUR, die ich per Pauschale zum Ansatz bringen kann. Also: Dürfen tatsächliche WK die Pauschale übersteigen, wenn sie ganz klar LSt.Kl. VI und nicht I zuzuordnen sind? Oje, ich hoffe, ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt. Ich verstehe schon, dass ich pro Einkunftsart nur einmal die WK ansetzen darf, aber was ist mit Kosten, die die WK übersteigen??? Wenn hier jemand Rat wüßte, wäre ich super dankbar.

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@stranded

Das wichtigste wonach ich gefragt habe war, wie ist nun der Arbeitsweg zur ersten Tätigkeit? Länger, kürzer, gleich?

Wie hoch sind denn die Einkünfte aus der Hausmeistertätigkeit? Wie hoch die Umzugskosten?

Deine Angaben sind rudimentär und schwammig, wie soll man da eine klare Antwort geben?

Also, klare FRagen klare Antworten:

Bruttogehalt 1. Tätigkeit? Bruttogehalt 2. Tätigkeit? Entfernung erste Arbeitsstelle vor dem Umzug? Nach dem Umzug? Wie hoch sind die Umzugskosten? Ist die Hausmeisterwohnung verbilligt für den Hausmeister, oder gar mietfrei?

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Ich bin auf diesem Gebiet kein Experte, möchte aber behaupten, dass nur der erste Job zählt.

 Beruflich veranlasst ist der Umzug aber auch  nur dann, wenn die erste Stelle in einer anderen Stadt angetreten wird, oder Du für Job den Wohnort wechseln musst, weil beispielsweise die Firma umzieht.

Hallo und ganz herzlichen Dank. Also: im 1. Job Lohnsteuerklasse I bin ich Erzieherin. Dann habe ich auf LStKl. VI eine Hauswartstätigkeit angenommen, für welche ich umziehen musste. Der Hauswart sollte laut Vermieter bzw. AG im Haus wohnen. Für den Umzug hatte ich hohe Aufwendungen. Da ich für VI kumuliert mit I doch regulär Lohnsteuer zahle, frage ich mich, warum ich dann nicht auch für VI tatsächliche Werbungskosten ansetzen darf. Meine WK aus LStkl. I wären im Rahmen der Pauschale. Umzugsbedingt liege ich nun bei weit über den 1000 EUR, die ich per Pauschale zum Ansatz bringen kann. Also: Dürfen tatsächliche WK die Pauschale übersteigen, wenn sie ganz klar LSt.Kl. VI und nicht I zuzuordnen sind? Oje, ich hoffe, ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt. Ich verstehe schon, dass ich pro Einkunftsart nur einmal die WK ansetzen darf, aber was ist mit Kosten, die die WK übersteigen??? Wenn hier jemand Rat wüßte, wäre ich super dankbar.

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@stranded

Unter uns sind einige gute Fachleute, die Dir bestimmt kompetente Antworten geben werden. Hab noch ein wenig Geduld, sie werden sich noch zu Wort melden.

Ich wünsche Dir, dass diese Antworten zu Deiner Zufriedenheit ausfallen werden.

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Werbungskosten sind Aufwendungen, die für den Erhalt oder den Erwerb von Einnahmen anfallen. Nach welcher Methode bei diesen Einnahmen Steuervorauszahlungen geleistet werden, ist dabei unerheblich.