Hallo, als Kleinunternehmer bei einer Steuerprüfung musste ich nachzahlen, kann ich für 2010-2013 MST bei meinen Kunden nachfordern?

2 Antworten

Also nachfordern kannst du viel.

Ob es gezahlt wird, dürfte wohl in erster Linie davon abhängen, ob der Kunde vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist. Und selbst dann ist es wohl fraglich. Wo soll der denn den Nutzen haben?

Der Sachverhalt ist ja ziemlich dürftig beschrieben. Warum?

Selbst wenn Du ein vertragliches Nachforderungsrecht für "MST" (sollte das etwa "MwSt" gewesen sein?) vereinbart hättest, wären die Ansprüche für 2010 - 2012 schon verjährt. Es liegt also an einem Entgegenkommen Deiner Kunden.

Allzuviel Phantasie braucht man hier wahrscheinlich nicht.

Fragesteller hat es unterlassen, seinen KU-Status zu prüfen und hat munter ohne Umsatzsteuer abgerechnet.

Was die Vertragslage angeht, so muss man unterscheiden: Preisangaben gegenüber Privatkunden sind stets Bruttopreisangaben. Wenn wir also vereinbart haben, dass er für 100 Euro einen Satz handgehäkelte Türklinkenschoner liefert, dann kriegt er 100 Euro. Aus die Maus.

Bei (vorsteuerabzugsberechtigten) Kunden kann (!) das anders aussehen.

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