Geht eine Löschung von einem Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle im Grundbuch?

1 Antwort

Klinger:

Kurze Antwort auf deine vier Fragen.

1) Mitunter, siehe Anmerkung.

2) Nur mit  Bewilligung in grundbuchmässiger (notarieller) Form des Vorkaufsberechtigten.

3) Das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle ist im Grundbuch stehen geblieben (Wertersatz ca. 3 % des Verkehrswerts des Bruchteilsl)

4) Siehe 2).

Anm.: Willst du (jetzt als Alleineigentümerin) das Grundstück beleihen, verlangt der Darlehensgeber i.d.R. den Rangrücktritt oder die Löschung des Vorkaufsrechts.