Wißt Ihr, in welchem Fall ich als Erlebnispädagogin auf Honorarbasis die Steuerbefreiung nach §19 Abs. 1 UstG in Anspruch nehmen kann und wann nicht?

1 Antwort

1. § 19 19 UStG ist keine Steuerbefreiung. Es ist der "Kleinunternehmerparagraph." Man ist Kleinunternehmer, oder man ist es nicht.

2. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr unter 17.500,- Gesamtumsatz hatte und für das laufende Jahr nicht mehr als 50.000,- erwartet. Gesamtumsatz = Einnahmen, wobei einige Umsätze nicht mit gezählt werden. Im ersten Jahr ist es die Umsatzerwartung.

3. Die Umsatzsteuer wird bei Kleinunternehmern nicht erhoben. Das ist was anderes als "steuerfrei." Steuerfrei können in der Umsatzsteuer nur Umsätze sein. 

4. Kleinunternehmer kann man nicht beantragen. Man ist es, oder nciht.

5. DEinen Sachverhalt kann man nur beurteilen, wenn man weiss, was "Erlebnispädagogik" ist.

6. Umsätze von freiberuflichen Lehrern die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und an Hoch- und allgemeinbildenden Schulen ausgeführt werden.

Zum Thema "Kleinunternehmer" gab es hier mal einen gut lesbaren, leicht verständlichen und hoch bewerteten Tip von EnnoBecker.

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Vielen Dank für die Antwort... Ich müsste mich also, um diesen Kleinunternehmerparagraph in Anspruch nehmen zu können, beim Finanzamt als Kleinunternehmer melden, ist das richtig? Bin ich denn als Freiberufler oder Selbstständiger auch schon ein Kleinunternehmer? 

Mir ist nicht klar, ob ich denn als Honorarkraft überhaupt zwangsläufig selbstständig oder freiberuflich bin. Gibts dafür eine definitive Regelung? Ich würde das nur nebenher machen und voraussichtlich max. 5000€ im Jahr verdienen.

Danke für die Mühe schonmal! Wißt ihr vielleicht noch ein ungefähres Datum von EnnoBeckers aufschlussreichem Kommentar?

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@Janchen
  1. Alle tipps wurden gelöscht, eben auch der von EnnoBecker.

  2. Selbständig ist der Oberbegriff zu "freiberuflich" oder "gewerblich"

  3. Kleinunternehmer beantragt man nicht, wie ich schon schrieb, sondern man ist es, oder man ist es nicht. Und Unternehmer ist jeder der eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt.

  4. Wieviel Du verdienst ist völlig unbeachtlich dafür. Entscheidend ist der Umsatz (Einnahmen), die dürfen nicht über 17.500,- Euro im Jahr sein.

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