Haftung PKW Unfall unter Eheleuten
Bei einem Verkehrsunfall kollidiert die Ehefrau mit ihrem eigenen PKW mit dem PKW des Ehemannes. Haftet die KH-Versicherung der Ehefrau?
3 Antworten
Wenn beide Fahrzeuge jeweils in getrenntem Eigentum stehen und auch eigenständig versichert sind, ist das kein Problem. Heikel wird es allerdings dann, wenn einer der Ehegatten Halter beider betroffener Fahrzeuge ist:
sind die Wagen unterschiedlich gemeldet mit eigenen Versicherungsverträgen?
Dann wird erstattet.
Wenn beide Wagen auf den gleichen Halter und den gleichen Versicherungsnehmer laufen, dann ist es ein nicht erstattungsfähiger Eigenschaden.
Nur wenn beide Wagen unterschiedlichen Haltern gehören