Haftung des Gastwirts für Schaden von randalierenden Gästen?
Ein Gastwirt will wissen, ob er dafür verantwortlich ist, dass 2 seiner Gäste einen anderen Gast verprügelt haben. Der Geschädigte hat eine gebrochene Nase und geht nun anwaltlich den Gastwirt auf Schadensersatz an, da er von den jungen Tätern keinen erhält, da sie einschlägig vorbestraft und unpfändbar sind. Der Geschädigte meint, dass er im Gastraum sicher sein muss vor randalierenden Gästen, die jähzornig sind und sofort tätlich werden wie in seinem Fall. Haftet der Gastwirt? Was sagt ihr dazu?
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Die Betriebshaftpflichtversicherung des Gastronomen wird sich des Falles annehmen. Eine Mithaftung kann es möglicherweise geben - sie kann zumindest nicht ohne Detailkenntnisse ausgeschlossen werden.
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Ich bin doch sehr erstaunt was es hier für "Rechtsexperten" gibt. Ich bin zwar auch keiner, aber jeder der einen gesunden Menschenverstand hat dem dürfte doch klar sein das hier der Wirt nicht haftet. Ich kann doch überall mal eine auf die Nase bekommen. Das kann in einem Kaufhaus, Bus, Restaurant, Kino, Schwimmbad oder sonstwo passieren, aber immer ist nur der Schläger selbst haftbar zu machen und nicht der Inhaber eines Betriebes wo dies geschehen ist. Was kann denn z.B. ein Gastwirt dafür wenn ich als anfangs friedlicher Gast am Tisch sitze und plötzlich schlage ich einem anderen Gast eine auf die Schnautze? Im übrigen wird ja in einer Gaststätte auch nicht einfach grundlos auf einen fremden Gast eingeschlagen. Dies dürfte unter 10.000 Fällen vielleicht einmal vorkommen.
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Wäre der Gastwirt auch zu lebenslänglich verurteilt wurden wenn man den Gast in seiner Gaststäte ermordet hätte, und die Täter entkommen wären?
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Haftung setzt hier ein Verschulden voraus. Der Gast wirt haftet nur wenn er die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat". Das kann ich hier nicht erkennen. Nur wenn die Täter dem Gastwirt als regelmäßig gewalttätig bekannt waren könnte man eine Sorgfaltspflichtverletzung ggf. annehmen. Auch wäre zu prüfen ob hier ggf. Ansprüche wegen "unterlassener Hilfeleistung" möglich sind. Dazu müsste man aber den weiteren Sachverhalt wissen.
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Ich würde auch an den Gastwirt herantreten oder an seine Betriebshaftpflichtversicherung. Schließlich darf in einer Gasstätte erwarten, dass sich dort keine Randalierer aufhalten oder sogar ein kriminelles Milieu dort besteht. Hat die Gaststätte aber einen entsprechenden Ruf, wird sicher ein umso größeres Mitverschulden eine Rolle spielen. Ich gebe auch da mig112 Recht!