Frage von StErwin 16.08.2010

Haftung des Gastwirts für Schaden von randalierenden Gästen?

  • Antwort von mig112 16.08.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Betriebshaftpflichtversicherung des Gastronomen wird sich des Falles annehmen. Eine Mithaftung kann es möglicherweise geben - sie kann zumindest nicht ohne Detailkenntnisse ausgeschlossen werden.

  • Antwort von Wodie 16.08.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich bin doch sehr erstaunt was es hier für "Rechtsexperten" gibt. Ich bin zwar auch keiner, aber jeder der einen gesunden Menschenverstand hat dem dürfte doch klar sein das hier der Wirt nicht haftet. Ich kann doch überall mal eine auf die Nase bekommen. Das kann in einem Kaufhaus, Bus, Restaurant, Kino, Schwimmbad oder sonstwo passieren, aber immer ist nur der Schläger selbst haftbar zu machen und nicht der Inhaber eines Betriebes wo dies geschehen ist. Was kann denn z.B. ein Gastwirt dafür wenn ich als anfangs friedlicher Gast am Tisch sitze und plötzlich schlage ich einem anderen Gast eine auf die Schnautze? Im übrigen wird ja in einer Gaststätte auch nicht einfach grundlos auf einen fremden Gast eingeschlagen. Dies dürfte unter 10.000 Fällen vielleicht einmal vorkommen.

  • Antwort von Wodie 16.08.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wäre der Gastwirt auch zu lebenslänglich verurteilt wurden wenn man den Gast in seiner Gaststäte ermordet hätte, und die Täter entkommen wären?

  • Antwort von greeneye 12.11.2010

    Haftung setzt hier ein Verschulden voraus. Der Gast wirt haftet nur wenn er die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat". Das kann ich hier nicht erkennen. Nur wenn die Täter dem Gastwirt als regelmäßig gewalttätig bekannt waren könnte man eine Sorgfaltspflichtverletzung ggf. annehmen. Auch wäre zu prüfen ob hier ggf. Ansprüche wegen "unterlassener Hilfeleistung" möglich sind. Dazu müsste man aber den weiteren Sachverhalt wissen.

  • Antwort von JFuchs 16.08.2010

    Ich würde auch an den Gastwirt herantreten oder an seine Betriebshaftpflichtversicherung. Schließlich darf in einer Gasstätte erwarten, dass sich dort keine Randalierer aufhalten oder sogar ein kriminelles Milieu dort besteht. Hat die Gaststätte aber einen entsprechenden Ruf, wird sicher ein umso größeres Mitverschulden eine Rolle spielen. Ich gebe auch da mig112 Recht!

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