Haftpflichtversicherung. Schäden unter den Versicherungsnehmern

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Richtig: Es werden nur Schäden gegenüber Anderen von der Versicherung übernommen. Wenn also Der Partner bzw. Schwester (=also diejenigen, die in der selben Police versichert sind) Sachen kaputt macht ist das für die Versicherung das selbe als ob Du Sie selbst kaputt gemacht hast.