Haftpflichtschaden, Schadensverursacher kann Schaden nicht zahlen, und dann?

gefragt von martinsgans am 02.01.2010 um 13:20 Uhr

Mir wurde gesagt, man sollte bei der eigenen Haftpflichtversicherung darauf achten, daß diese auch einspringt, wenn man von jemand anderem eigentlich einen Schaden bezahlt bekommen müsste, der aber zahlungsunfähig ist u. nicht versichert ist. Gibts sowas wirklich, und kostet dieser Zusatz in der eigenen Haftpflichtversicherung bedeutend mehr Beitrag?

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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 2. Januar 2010 13:48
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Du meinst die Forderungsausfallversicherung als (meistens gesondert einzuschließendes) Risiko Deiner Haftpflichtversicherung für den Fall, dass Dein Schadensersatzanspruch gegen einen Schädiger nicht durchgesetzt werden kann. Damit spielt Deine Haftpflichtversicherung quasi die Rolle des (fehlenden) Haftplichtversicherers Deines Schädigers.

Du findest diesen besonderen, zuschlagpflichtigen Risikoeinschluß beispw. bei der HUK24 auf Seite 8 der AVB unter XXVI:

https://www.huk24.de/-snm-0177507461-1257932115-006b000003-0000019172-1262435618-enm-pdf/hus/HUSB209_0809.pdf

Kommentar von martinsgans am 2. Januar 2010 13:50

genau das mein ich, vielen Dank

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 2. Januar 2010 14:04

Danke für Dein Sternchen.

In Finanztest 08/2008 findest Du eine große Privathaftpflichtversicherungsübersicht (€ 0,75), die auch auf diese Komponente eingeht.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 2. Januar 2010 19:37

@Little Arrrow: Sag mal hast du eigentlich einen Vermittlervertrag mit Test :-)


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anonym
beantwortet von mig112 am 2. Januar 2010 19:25
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In guten Haftpflichtversicherungen ist heutzutage die Forderungsausfalldeckung standardmässig enthalten.

Am Besten du suchst dir einen freien Makler und lässt dir die Alternativen der PHV aufzeigen.

Qualifizierte Beratung können weder das Internet noch die Homepage der "HaftpflichtUnterstützungskasse der Kraftfahrenden Beamten" kurz HUK ersetzen!!


anonym
beantwortet von guensing am 2. Januar 2010 13:25
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Da dürfte der Fall gemeint sein, dass man selbst haftet, aber rechtlich Regress bei einem anderen nehmen könnte, der nicht zahlen kann. Dann bleibt nur die Versicherung, sonst muss man zahlen und kriegt nichts zurück (außer dem nicht realisierbaren Regressanspruch).



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