Haftet ein Rodler wenn er verunglückt wirklich selber?
Haben Rodelbetreiber wirklich keine Inforrmationspflicht - demzufolge sind sie bei Unfällen nie haftbar zu machen? Mir wurde das heute erzählt, aber ich glaub das nicht.Eisige Stellen müssen doch markiert sein,oder?
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die Gemeinden haften nicht bei Unfällen in Stadtparks, wie aktueller Artikel aus dem Netz zeigt Haftung: Rodeln erfolgt auf eigene Gefahr
[10.01.2011] - Eine Gemeinde hat auf potenziell gefährliche Rodelpisten im Stadtpark weder hinzuweisen noch muss sie diese sperren. Rodler müssen vielmehr selbst aufpassen.
Ein Schlittenfahrer hatte die Stadt Bochum auf Schadensersatz verklagt. Er war beim Rodeln im Stadtpark über einen Mauerabsatz gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Er machte die Stadt verantwortlich. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Auf die möglicherweise gefährlichen Stellen des Rodelhanges hätte sie hinweisen oder den Hang fürs Rodeln sperren müssen.
Der Rechtsstreit ging bis vor das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter dort sahen das anders: Rodeln erfolgt weitgehend auf eigene Gefahr. Wer sich auf einen Schlitten setzt, muss für seine eigene Sicherheit sorgen. Er darf sich insbesondere nicht darauf verlassen, dass ein Hang durchgängig befahrbar ist. Zumal es sich hier um ein Gelände im Stadtpark handelt, das nicht in erster Linie als Piste konzipiert ist (OLG Hamm, Urteil vom 3. 9. 2010, Az. I-9 U 81/10).
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Ähem, noch sind wir hier in Deutschland; auch wenn es an zahlreichen Stellen viel zu viele Amerikanismen gibt!!
Selbstverständlich ist ein Rodler für sich selbst verantwortlich - immerhin steht er ja vor der Wahl zu rodeln, oder eben nicht.
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rodelt man nicht, wenn es winter ist? der winter hat es an sich, dass es schnee UND eis auf den wegen gibt, vor allem auf rodelbahnen?
wäre dem so, würde wohl der rodelbahnbetreiber am anfang der bahn ein schild aufstellen "die bahn kann auch eisig sein".
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Wenn ich mich auf eine Rodelbahn begebe(n würde), dann weiß ich, dass die Abfahrt nicht ungefährlich ist. Da will ich ja gerade schnell und möglichst tollkühn runterfahren.
Sicher wird vom Betreiber oben irgendwo ein Schild aufgestellt sein, in dem er vor den allgemeinen Gefahren der Bahn entsprechend warnt.
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Wie soll man bitte eisige Stellen markieren, bzw. wann? Solche Stellen sind schließlich normalerweise nicht permanent da, sondern entstehen durch Schlitten, Ski und Snowboards. Wie soll der Betreiber soetwas permanent überwachen?
Der Betreiber kann nur haftbar gemacht werden, wenn ihm ein Verschulden nachgewisen werden kann. Das wäre z. B. wenn es einen gefährlichen Steilhang in einer Kurve gäbe, der nicht abgesichert ist.
Und hoffentlich bleibt dieses anglikanische Rechtsverständnis noch lange weit von uns entfernt.
Lang lebe die Eigenverantwortung des mündigen Bürgers!