häusliche Pflege eines Elternteils durch eine HARTZIV-Empfängerin

2 Antworten

Die Miete bekommt sie natürlich nicht mehr, weil die nicht mehr anfällt.

Das Pflegegeld von 430,- Euro wird eigentlich nciht angerechnet. Hier wäre die Frage zu klären, ob die ARGE die beiden als Bedarfsgemeinschaft sieht.

Um eine genaue Auskunft zu erteilen müßte man die Miete der Mutter udn deren Rente kennen.

Das Pflegegeld wird nicht auf das Alg II angerechnet.

Ihr solltet noch beachten, dass die ARGE bei Pflegestufe II davon ausgehen wird, dass trotzdem noch zugemutet werden kann, nebenbei halbtags zu arbeiten. Die Verpflichtung Arbeit zu suchen entfällt erst bei Pflegestufe III.