Habe ich als Reisender das Recht auf Ersatzbeförderung bei Streik?
Stichtwort Streik am Frankfurter Flughafen: Habe ich als Reisender das Recht auf Ersatzbeförderung?
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Fluggäste haben ein Recht auf Ersatzbeförderung. Allerdings erfolgt diese nur im Rahmen der zumutbaren Möglichkeiten der Fluggesellschaft, d.h. durch Rerouting von Flugverbindungen, Einsatz von Bus und Bahn, Angebot alternativer Flugzeiten.
Ursprung des Rechts ist die entsprechende EU-Verordnung mit ihren zugehörigen Durchführungsrichtlinien und diversen EUGH-Entscheidungen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:DE:HTML
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Nein - du kannst den vollen Reisepreis zurück erstattet haben, mehr nicht.
Ersatzweise bietet man die eine andere Verbindung an, das bedeutet warten, warten.....
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Antwort von GunniA 23.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Bei einer Flugannulation bekommst du kein Geld zurück. Sobald ich weiß, kannst du dich aber umbuchen lassen. bit.ly/PIEH15
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Ersatzbeförderungen werden wenn möglich bereitgestellt. Im Falle des Streiks am Frankfurter Flughafen ist das nun ja aber nicht immer möglich, z.B bei Langstreckenflügen, die nicht durch Züge ersetzt werden können. Dann steht dir aber eine Erstattung der Kosten zu.