Arbeitslosengeld 1 und Witwenrente?

1 Antwort

Umrechnen auf halben Monat ist richtig. Aber die 700,- der Agentur für Arbeit dürfen nur auf die halbe Rente, also den Rentenbetrag, der auf die Zeit vom 01. 03. bis 17. 03. entfällt, angerechnet werden.

Die Rente für den Zeitraum 18. 03. bis 31. 03. ist ungekürzt zu zahlen.