Grunsicherung - Miete zu hoch

2 Antworten

Guten Tag,

Unterschied Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft google.

In der hier beschriebenen Konstillation seid ihr eine Wohngemeinschaft, die auch unter Fremden abgeschlossen werden kann.

In einer Wohngemeinschaft wird lediglich die Wohnung und die Wohnkosten geteilt - sonst nichts.

Die Miete wird nur als Einkommen des Vermieters angesehen, nicht der Mietbewohner.

Auskunftrechte bezüglich der Mitbewohner gegenüber von Ämtern existieren nicht und müssen auch nicht gegeben werden.

Jeder darf in einer Wohngemeinschaft leben, die Namen der Mitbewohner müssen keinen Amt gegenüber bekannt gegeben werden.

Du gibtst nur den Anteil der Mietwohnung an den deine Mutter bewohnt.

Steuerlich bist du kein Vermieter.

Guck mal / Google unter Hauptmieter.

Selbstverständlich benötigst du eine drei Zimmerwohnung, damit du dein eigene Zimmer hast.. Fremde schlafen nicht auf der Couch oder ähnliches.

Ich würde keinen Anlass sehen mit Ämtern zu reden um niemals einen schlafenden Hund zu wecken.

Hier in Stuttgart wohnt fast jeder zweite mit Alg/ Sozialhilfe/ Grundsicherung in einer WG, zumal jeder Behindergerechte Wohnung -inbesonders Aufzug oder Neubau- in guter Lage unbezahlbar ist.

Meinen Nachbarinnen (Witwen) wurde das Haus /Block -früherer Sozialer Wohnungsbau- verkauft und Luxussaniert.

Da in Stuttgart höchstens 500 Euro KM pro Person/Rentnerin bezahlt werden und ein Einfaches WG-Zimmer schon zwischen 350-450 KM kostet haben meine Nachbarinnen zu siebt (3500 KM) ein Haus und zu acht (4000) jeweils ein grösses -ganz normales -Haus mit Garten angemietet.

Die tatsache dass sie versippt und teilweise verschwängert sind, spielte keinerlei Rolle, da es Verträge waren die genauso zwischen Fremden abgeschlossen werden konnten.

Ein offizieller Zweitwohnsitz ist ohnehin gut, da er steuerlich berücksichtigt werden kann.

Eine Beratung durch den Mietschutzbund für 80 Euro Gebühr/Jahr ist zur Schaffung von Frieden und Glück für Omas ein bessere Weg, wie ein Forum im Internet.

Die können auch den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter korrekt und rechtsicher formulieren.

Ich weiss, das die Frage alt ist und den Fragestellern nicht mehr nutzt, aber die Antwort war nicht korrekt und viele habe meiner Erfahrung nach dieses Problem in Stuttgart und anderen Städten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schwierige Sache, Du kannst die Wohnung schon mieten, aber dann hast Du von ihr auch Mieterträge, das Finanzamt interessiert sich sicher auch dafür. Wenn Du ihr den "Aufpreis" zahlst, wird das Sozialamt (oder ist Deine Mutter beim Jobcenter?) dieses Geld evtl. als Einkommen anrechnen und sie bekäme weniger Unterstützung. "Unter der Hand" würde ich nicht zahlen, das wäre rechtlich nicht o.k. und der Vermieter würde so ja auch das Finanzamt betrügen mit Deiner "Hilfe". Rate Dir: sucht weiter, bis ihr eine Wohnung habt, die paßt. Manchmal macht das Amt auch Ausnahmen, wenn jemand alt ist und gesundheitliche Probleme habt, das würde ich noch abklären.

Vielen Dank soweit. Meine Mutter ist 65, also nicht mher beim Jobcenter und bevor ich die Wohnung anmiete, würde ich mit dem Amt sprechen und ausschließen, dass sie meinen "Aufpreis" als ihr Einkommen anrechnen.

Die Wohnung würde ich bei der Einkommensteu.erkl. mit aufführen, denke aber nicht, dass ich darauf großartig Steuern zahlen muss, weil das als "durchlaufender Posten" vermerkt wird. Ich verdiene ja nichts als "Vermieterin".

Danke

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@Shabi

Ist das eigentlich defintiv so, dass sie meinen "Aufpreis" als Einkommen anrechnen und ihr die Unterstützung kürzen?

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@Shabi

Sorry, ich hab noch was vergessen. Ich würde die Wohnung nicht nur für sie mieten sondern auch für mich. Beruflich bedingt bräuchte ich nämlich eh ne Wohung in der Stadt und hätte dort dann auch einen Schlafplatz. Kann das dann trotzdem sein, dass das Amt Kürzungen vornehmen kann?

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