Grundstücksmauer des Nachbarn. Muss er die Mauer sanieren??

2 Antworten

So, so "so zu sagen" umrandet die Mauer das Grundstück. Juristen hätten es aber lieber ganz genau. Auf welchem Grundstück steht die Mauer? Derjenige ist nämlich für das gute Stück zuständig. Es gibt auch Grenzmauern, die heißen so, weil sie genau auf der Grenze stehen und beiden Eigentümern gehören.

Solange Du über genannten Punkt keine Gewißheit hast, würde ich den Mund lieber geschlossen halten. Nicht, dass Du selber Miteigentümer der Mauer bist und nahher selber doof aus der Wäsche guckst.

"so zu sagen"

Das Wort soll "sozusagen" bedeuten.

Inhaltlich erklärt dieser Terminus, dass man etwas "so sagt", indem man es nun mal so sagt.

Von der Aussagekraft also ähnlich wie das "sogenannt".

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Zum Verständnis vorweg:

Es handelt sich der Schilderung nach um eine gemeinsame Grenzeinrichtung und diese ist gemeinsam zu unterhalten, d.h. jeder streicht seine Seite oder man teilt sich die Rechnung.

Allerdings gibt es auch noch den Gummiparagraphen 242 im BGB, der bei Nachbarschaftsverhältnissen verwendet wird um solche Ansprüche im Rahmen des Verhältnismäßigen zu halten.

Wenn die Mauer nicht allzu lange ist, würde ich einfach einen Kübel Farbe kaufen und das Ding malern. Spart im Zweifelsfalle Ärger. Nachbarschaftsstreit ist nie gut.

Und wenn das ganze anfängt zu eskalieren möglichst schnell zum Schlichter!

Hier noch ein Link zum BGB-Text:

http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html

Interessant ist auch § 922 BGB, aber auch § 1004 BGB.