Grundstück mit Haus an ein nicht-familienmitglied überschreiben, aber wie?
ein älteres ehepaar (beide 75 jahre alt) besitzen ein haus mit grundstück im wert von 250.000€ (bereits abbezahlt). das ehepaar hat einen sohn, der geschieden ist und hin und wieder in diesem haus wohnt. er hat einen sohn der eine eigene familie und eigenes haus hat. das ehepaar möchte das haus nicht an den sohn vererben. der enkel lehnt das haus vehement ab, er möchte mit seinen großeltern und seinem vater nichts zutun haben. das ehepaar möchte das haus an mich vererben/überschreiben. ich stehe in keinen verwandschaftsverhältnissen zu diesen menschen. ich kenne diese leute bereits seit 20 jahren und helfe ihnen wo immer ich kann und womit ich kann. wir pflegen eine ausgezeichnete freundschaftliche beziehung.
frage(n): wenn ich mich jetzt in das grundbuch eintrage, gilt es als kauf, schenkung, erbe oder nichts dergleichen? kann ich das haus jetzt für einen symbolischen wert von 1€ kaufen um jeglichen steuern aus dem weg zu gehen? welche steuern wären das? wie kann ich sonst einer erbschafts-/schenkungssteuer aus dem weg gehen? wenn ich das haus erbe, hat dann noch der sohn oder der enkel oder sonstige familienangehörige anspruch auf das haus?
was kann man tun?
1 Antwort
Das grenzt nun natürlich an Steuervermeidungsberatung.
Also eine sofortige Überschreibung wäre eine Schenkung. Folge: 20.000 Freibetrag, auf den Rest 30 % Steuer.
Ausserdem Der Pflichtteilsanspruch an den gesetzlichen Erben = Sohn, beträgt 50 % die in Bar zu zahlen wären (Voraussetzung, die Herrschaften haben kein vergleichbares Vermögen, was sie dem Sohn hinterlassen (das fehlt im Sachverhalt) und der Erbfall tritt innerhalb von 10 Jahren ein.
Zweite Möglichkeit. man läßt das Haus ganz niedrig schätzen, und verkauft es an Dich. Dann Schenkung eines Teilbetrags des noch offenen Kaufpreises. Hoffnung 10 Jahre Durchhalten (überleben) und den nächsten Teilbetrag schenken.
Die etwas riechende, aber beste Lösung: Die alten Herrschaften adoptieren Dich.
Dann können sie Erbschaft-/Schenkungssteuerfrei schenken. Sollten die älteren Herrschaften binnen 10 Jahren versterben, würde sich damit auch der Pflcihtteilsanspruch halbieren.
Das ist jetzt aber nur ein "anreissen" des Themas. Es fehlen Angaben über das gesamtvermögen, über das Verhältnis der Leute und die Prozessfreudigkeit der Beteiligten.
Daher am besten einen Steuerberater fragen und diese Möglichkeiten als Diskussionsgrundlage mitnehmen.