Frage von Sonja25 21.02.2012

Grundsicherung/Schwerbehindert

  • Antwort von Rentenfrau 22.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In § 30 SGB XII ist der Mehrbedarf geregelt, es gibt ihn für verschiedene Lebenslagen, z. B. für Alleinerziehende, für Schwangere, für Leute ab 65 Jahre auch für Behinderte mit einem Schwerbehindertenausweis (GdB 50) mit Merkzeichen G und auch einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, hier noch der Link dazu: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/mehrbedarf.html

  • Antwort von Andrea223 30.05.2012

    Hallo,frage einfach mal beim Sozialamt nach,oder erkundige dich bei einem Anwalt . z.B. http://www.rechtsanwalt-und-sozialrecht.de

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