Grundsicherung Ratschlag zum ausfüllen des Antrags

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Servus floh10, also das kann ich mir gar nicht vorstellen, daß Dich das Sozialamt so detailliert nach Deinen Essensgepflogenheiten fragt. Denn auch in der Grundsicherung nach dem SGB XII gelten ganz normal die Regelsätze. Höchstens wenn Du einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung gestellt hast, könnte ich mir solche Nachfragen vorstellen. Rede doch mit dem Sozialamt, warum sie so genaue Angaben haben wollen.

es gibt ja Menschen die aufgrund von Krankheit besondere Nahrung brauchen, ich glaub das bezieht sich darauf. Ruf doch einfach dort an, das müssen die Dir ja erklären können, was gemeint ist.Glaub nicht, daß es das Amt im Detail interessiert, was auf deinem Teller liegt :-) da würden die ja mit dem lesen nicht mehr fertig werden.

Wahrscheinlich geht es darum, ob Du spezielle Koste benötigst. Ansonsten habe ich das noch nicht gehört. Ansonsten geht die das nichts an. Der Sinn ist bei der Frage nicht klar.