Wird bei der Grundsicherung im Alter eine ausgezahlte Lebensversicherung angerechnet?

8 Antworten

"Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Geld als „Notgroschen“ zur Seite legen können? Es soll quasi ausschließlich als Notreserve dienen."

Nein, die gibt es nicht, denn Sieh es mal so: Grundsicherung wird aus den Steuergeldern aller gezahlt und soll Menschen helfen, wenigstens mit dem Nötigsten über die Runden zu kommen und steht nur denen zu, die über wenig bis keine eigenen finanziellen Mittel verfügen.

Eure "Notreserve" muss also aufgebraucht werden und wenn dann mal etwas mit dem Vater ist, hilft Vater Staat mit Sozialhilfe.

Es gibt in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr. Nicht nur das Finanzamt, sondern auch Sozialbehörden können Einblick in das Bankkonto jedes Bürgers nehmen.  Die Stammdaten sind ohne weiteres abfragbar und wenn sich daraus ein konkreter Verdacht ergibt, könnte man auch Kontostände ermitteln. Das wird jährlich hunderttausendfach gemacht. Wer erwischt wird, dem drohen weitere Konsequenzen.

Aus diesem Grund haben wir beim Landratsamt über die Grundsicherung im Alter nachgefragt.

Soll dann wohl bedeuten, beim Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt.

Was ist denn an sonstigen Vermögenswerten, wie z.B. Immobilien vorhanden ?

Eure Beweggründe kann ich gut nachvollziehen. Zum einen ist der Vermögensfreibetrag bei Grundischerung im Alter (GruSi) beschämend gering (Arbeitslose dürfen viel mehr behalten), und beschämend ist auch, dass bei Zufluss von Vermögen nicht ZUERST der Freibetrag gesichert werden darf. - Für logisch denkende Bürger wäre das normal.

Ich verstehe es so: Deine Mutter arbeitet jetzt, Dein Vater bekommt eine kleine Rente, und beide leben momentan von Vaters kleiner Rente und dem Gehalt von Mutter, mit dem sie wohl zur Zeit gut auskommen.

Wenn die Versicherung ausgezahlt wird, bevor Grundsicherung beantragt wird, ist ja auf jeden Fall der Vermögensfreibetrag sicher, der sich bei Ehepaaren zusammensetzt aus 2.600 € + 614 € für den Partner

(also es haben nicht beide die 2.600 € frei, was ja für einen normal denkenden Bürger auch logisch wäre).

Gute und ausführliche Info zur zur Grundsicherung im Alter findest Du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung

Diejenigen, die Grundsicherung (in jeglicher Form) beantragen, die ja das Existenzminimum sichern soll), dürfen sich vorher nicht mutwillig arm machen. - Soweit mir bekannt, dürften Deine Eltern wichtige Anschaffungen machen wie Waschmaschine und - wie hier schon erwähnt - behindertengerechter Umbau in der Wohnung (mit Vermieter abklären!!).

Damit ich Dir hier aber nun keine falschen Versprechungen mache, empfehle ich, bei einem Sozialverband zu fragen - es gibt den VdK und den SoVD - google dazu mit

sozialverband

Hab mich in Foren umgeschaut, welcher von beiden besser wäre. So wie ich es verstehe, gibt es von der Qualität her wohl keinen Unterschied. Setz bei Deiner Suche danach Deinen Wohnort oder den Deiner Eltern hinzu

(oder den nächstgrößeren, falls der klein ist)

.

Die kennen sich auf jeden Fall mit diesem Thema aus. Weil Vereine nur Vereinsmitgliedern Rat erteilen dürfen, muss dann ein Jahresbeitrag gezahlt werden (ich meine so um 60 €).

Eure Idee, die Auszahlung aufs Konto Deiner Partnerin gehen zu lassen, ist aus mehreren Gründen keine gute Idee:

- Wie hier schon geschrieben, das Finanzamt erfährt von der Auszahlung, und die Grundsicherungsämter gleichen sich mit dem Finanzamt ab (ich meine, so alle 1/4 Jahr). Das kommt also auf jeden Fall raus.

- Würdet Deine Eltern behaupten, es sei eine Schenkung gewesen, müssten sie das geschenkte Vermögen zurückholen.

- Würde diese Transaktion im laufenden Grundsicherungsbezug erfolgen, könnte das sogar als Betrug angesehen werden, was sehr unangenehm wäre, denn dann würden Deine Eltern den Staatsanwalt kennenlernen.

Tut mir wirklich leid, Dir nix anderes mitteilen zu können. - Die Jahresgebühr für den Sozialverband wäre bei diesem Thema ja wohl eher noch zu verschmerzen. Bestenfalls bekommt Ihr Tipps, was Deine mit dem Geld machen können, wenn es ihnen zufließt, bevor sie Grundsicherung beantragt haben.

"Wie hier schon geschrieben, das Finanzamt erfährt von der Auszahlung, und die Grundsicherungsämter gleichen sich mit dem Finanzamt ab (ich meine, so alle 1/4 Jahr). Das kommt also auf jeden Fall raus."

Sie verzeihen die Widerrede, aber das ist falsch (siehe § 30 AO, Steuergeheimnis).

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@tinycat

Warum schreibst du mir per Kompliment, das gehört doch hier hin! - Du hast geschrieben:

" Wie hier schon geschrieben, das Finanzamt erfährt von der Auszahlung, und die Grundsicherungsämter gleichen sich mit dem Finanzamt ab (ich meine, so alle 1/4 Jahr). Das kommt also auf jeden Fall raus."

Ich habe ja schon geschrieben, dass das nicht richtig ist.

Mich würde noch interessieren, woher solche Meinungen in der Bevölkerung (auch bei Ihnen) kommen. Man schreibt sowas ja nicht grundlos.

Lies dazu dies:

Hartz IV Bezieher ohne Recht auf informationelle Selbstbestimmung

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-duerfen-daten-schnueffeln-90016523.php

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