Grundschuld für einen der Erben?
Der Verstorbene hinterlässt seinen 2 Kindern ein Haus. Für EINES der Kinder ist eine Grundschuld eingetragen (z.B. 26.000 €) Wie wird das beim Verkauf des Hauses (z.B. 80.000 €) berechnet?
2 Antworten
Ist es nicht so, dass JEDER Erbe auch für die Schulden verantwortlich ist? Also dass das Kind A ja die Hälfte "seiner " Schuld selbst mit tragen muss?
Das wäre ja dann nur 80.000 - 13.000 ./. 2
So hat man es mir erzählt
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Ulani:
Verkaufspreis 80 000 abzüglich 26.000, sofern die Forderung von Kind 1), für die die Grundschuld bestellt und im Grundbuch eingetragen wurde, noch in voller Höhe besteht, Ergebnis 54 000 : 2 = 27 000
Kind 1) erhält aus dem Verkaufserlös 26 000 + 27.000 = 53 000,
Kind 2) 27.000,-- Euro.
Die Realität sieht aber wahrscheinlich anders aus.
Erst einmal muß sichergestellt werden, dass der Begünstigte von der Grundschuld der Löschung dieser zustimmt - das ist nicht gebührenfrei. Das bedeutet defacto - entweder das Kind A kann die Restverbindlichkeiten sofort zahlen oder aber es es muß über den Notar ein Verkaufsverfahren in die Wege geleitet werden, bei dem der Kreditgeber sein Geld direkt erhält. Alle dies Zusatzkosten trägt natürlich Kind A alleine.
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