Grundschuld eintrag bei einem zweiten Kredit
Hallo zusammen, ich habe vor 10 Jahren ein Haus gebaut. Zurzeit habe ich ein Restschuld vom 110.000. Das Haus hat dreifache oder sogar vierfache wert. Jetzt möchte ich noch einen Haus bauen und möchte einen Kredit bei einer Anderen Bank aufnehmen. Diese Bank möchte ein Grundschuldeintrag in Höhe von 60.000 von dem ersten Haus haben(Gesammtdarlehn liegt bei ca. 400.000). Ohne Grundschuldeintrag für das erste Haus erhöhen Sich die Leihzinsen um 0.3% Macht es Sin dem Grundschuldeintrag zuzustimmen? Gehe ich nicht eine h0he Risiko ein? Was wenn ich dem Eintrag nicht zu Stimme und aus welchem Grund auch immer für das zweites Haus keine Beiträge mehr zahlen kann, hafte ich nur mit dem Haus 2 oder mit beiden Häuser? Was würden Sie empfehlen? Grüße
3 Antworten
Die Problemstellung ist unklar? Hast Du die Häuser in selbständige Körperschaften ausgegliedert? Ansonsten haftest Du mit dem gesamten Vermögen, auch mit jedem Haus. Das ist Dir offenbar nicht so ganz bewußt.
vlwc: Ist bei dir die Angst vor dem Verlust der Bestands-Immobilie größer als die Mehrbelastung, dann rechne zunächst, was dich das kostet:
Notar-und Gerichtskosten für die Bestellung der Grundschuld von 60 000 € = rd. 350,-- €, Zinsmehrbelastung 0,3 % aus 400 000 = mtl. 100 €, 15 Jahre lang (unterstellte Zinsbindefrist) mit 3 % verzinst ergibt ein Sparkapital von rd. 23.000 € nach 15 Jahren (Regeltilgung nicht berücksichtigt).
Die dingliche Haftung bezieht sich stets auf die Immobilie, die im Grundbuch mit der Grundschuld belastet ist. Zudem haftest du den Gläubigern gegenüber mit deinem gesamtes sonstiges Vermögen.
Hallo, warum ist dir so wichtig die 0,3% Zinsverbilligung zu erhalten??
Wenn du die neue Immobilie nicht selbst nutzt ist es steuerlich für dich doch besser höhere Zinsabzugskosten zu haben! Haftungstechnisch -sofern die Immobilie privat gehalten wird-spielt es keine Rolle==> du haftest sowieso für deine Schulden mit deinem ganzen Vermögen!