Grundgebühr für Energieversorger zahlen obwohl Mietwohnung leer steht?

2 Antworten

Wenn Dein Tarif eine Grundgebühr vorsieht, dann ist diese zu zahlen. Es gibt durchaus auch Anbieter, die keine Grundgebühr verlangen und nur über Verbrauchskosten abrechnen. Vielleicht möchtest Du wechseln. Bedenke jedoch, daß Du für eine leerstehende Wohnung auch den Stromvertrag kündigen kannst, bis dann ein Mieter wieder einen eigenen Vertrag abschließt.

Vertragskündigung? Zählerausbau? Wer zahlt dann die Neuinstallation des Zählers?

Im Gegensatz zum Gewerbemietvertrag muss beim Wohnmietvertrag die Stromversorgung sichergestellt sein, auch in ausreichender Stromstärke.

Lies hierzu bitte: http://www.pro-wohnen.de/Stromversorgung.htm

Also m. E. zahlt der Vermieter weiterhin die Grundgebühr.

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Es gibt 2 Möglichkeiten, Du zahlst entweder die Grundgebühr weiter oder Du meldest die Wohnung komplett ab; dann wird aber auch der Zähler ausgebaut und bei Neueinrichtung fallen Gebühren an, die ein Vielfaches der Grundgebühr betragen.