Frage von Steuerfrager 10.11.2011

Grunderwerbsteuer bei Verkauf an Tochter.

  • Antwort von EnnoBecker 10.11.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Warum ist das ein Sonderfall? § 3 (6) sagt doch nur aus, dass der Erwerber in gerader Linie mit dem Veräußerer verwandt sein muss. Ob die Veräußerer miteinander oder mit wem anders oder gar nicht verheiratet sind, spielt doch gar keine Rolle.

    Also ich sehe §3 (6) als erfüllt an.

    Gegenmeinungen?

  • Antwort von Franzl0503 10.11.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ergänzend darf ich noch ausführen, dass die Entlassung aus der persönlichen Schuldhaft nur der Gläubiger und nicht die Mitschuldnerin vornehmen kann. Wie sich beide Schuldner im Innenverhältnis einigen, ist eine andere Sache. Das Grundstücksgeschäft mit der Minderjährigen bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Der Notar ist der richtige Ansprechpartner.

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