Grunderwerbsteuer bei Verkauf an Tochter.
Die Frage der Besteuerung beim Verkauf an die Tochter ist schon oft diskutiert worden, trotzdem hier noch ein Sonderfall.
- nicht verheiratete Eltern kaufen gemeinsam ein Haus
- leben seit Jahren getrennt, Hypothek wird nur noch von dem weiter im Haus lebenden Partner bedient
- der ausgezogene Partner wäre bereits 'seinen' Anteil an die Tochter zu veräußern, die allerdings noch zur Schule geht und ein langfristiges Darlehen innerhalb der Familie (Opa und Onkel) aufnehmen würde um diesen zu finanzieren.
- der im Haus verbleibende Partner würde weiterhin allein die Hypotheken bedienen und den ausgezogenen ex Partner aus dem Darlehensvertrag entlassen.
Gilt auch für diese Situation die Steuerfreiheit nach §3 Abs. 6 ?
Vielen Dank
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Warum ist das ein Sonderfall? § 3 (6) sagt doch nur aus, dass der Erwerber in gerader Linie mit dem Veräußerer verwandt sein muss. Ob die Veräußerer miteinander oder mit wem anders oder gar nicht verheiratet sind, spielt doch gar keine Rolle.
Also ich sehe §3 (6) als erfüllt an.
Gegenmeinungen?
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Ergänzend darf ich noch ausführen, dass die Entlassung aus der persönlichen Schuldhaft nur der Gläubiger und nicht die Mitschuldnerin vornehmen kann. Wie sich beide Schuldner im Innenverhältnis einigen, ist eine andere Sache. Das Grundstücksgeschäft mit der Minderjährigen bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Der Notar ist der richtige Ansprechpartner.
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ganz genau; ein weiteres Problem sehe ich noch bei der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der Darlehensaufnahme, da nicht klar ist, wie das noch schulprlichtige Kind die Darlehensverpflichtung erfüllen soll.
Danke für die Antworten, nur zur Klarstellung, die Tochter ist zwar noch schulpflichtig aber nicht minderjährig.