Grunderwerbsteuer auf Architektenhonorar?

1 Antwort

Wenn der Notar das passend formuliert:

"ES wird erworben das Grundstück Gemarkung ....... , einschließlich der Planung für ein Einfamilienhaus gemäßt übergebenr Pläne und Baugenehmigung vom...... Die Übrtragung der Baugenehmigung auf den Käufer wird vom Verkäufer beantrag und zugesichert ... usw."

Dann sollte das so durchgehen.

Es muss aber eine Eindeutige Verbindung zum Grundstück bestehen, daher muss zumindest der Bauantrag gestellt sein.