Grundbucheintragänderung - Nachträglich Name des Ehemannes löschen (verheirate)

2 Antworten

Warum will er es Dir schenken? Ist der Holzbock im Dachstuhl, oder Schwamm im Gemäuer?

  1. Schenkungsurkunde und Grundbucheintragung bei Amtsgericht, gehen nach Tabelle, die sich nach dem Wert des Objekts richtet. Ist das Gebäude aus dem Vermögen bezahlt worden, oder liegen Schulden drauf? dann muss ggf. die Bank zustimmen, sonst ist Dein Mann zwar das Vermögen los, aber nicht die Verpflichtung gegenüber der Bank. Schenkungssteuer fällt nur an, wenn das übertragene Vermögen mehr als 500.000,- innerhalb von 10 Jahren ausmacht. Also die Schnkungen der letzten 10 Jahre prüfen, oder für die Zukunft aufpassen.

  2. Im Falle einer Trennung wäre es Dein Vermögen. Aber natürlich läuft ab Zeitpunkt der Schenkung ggf. der Zugewinn.

  3. Wenn Dein Mann in Zukunft Schulden macht, ist das Haus nicht betroffen, aber mit Ausnahmen. Wenn er innerhalb der nächsten 3 Jahre die eidesstattliche Versicherung abgeben muss, würde das übertragene Vermögen ggf. haften. Sollte er in Zukunft in Not geraten, könnte man ebenso darauf zurück greifen.

In Zeiten der elektronischen Grundbuchführung kann Löschpapier für Grundbuchumschreibungen leider nicht mehr eingesetzt werden. Man muß also zum Notar und dort die Schenkungsvereinbarung beurkunden lassen. Der Notar veranlaßt dann alles weitere.

Mit welchen Aufwand bzw. Kosten müssen wir genau rechnen?

Ärgerlicherweise werden solche Aktionen nicht zum Pauschalpreis erledigt und da Angaben zum Grundstückwert nicht vorliegen muß man auf einen der zahlreichen Kostenrechner im Internet verweisen.

Wie wäre es im Fall einer Trennung (was ich nicht hoffe)?

Zweckmäßigerweise trifft man bei der Schenkung auch dazu Vereinbarungen.

Falls mein Ehemann jemals verschuldet ist oder Probleme mit der Finanzamt bekommt, kann er dann auf das Haus zugreifen?

Hoffentlich ist das nicht der eigentliche Anlaß der ungewöhnlichen Aktion. Dann nämlich kann die Schenkung unter Umständen widerrufen werden, was durch Pfändung des entsprechenden Anspruchs auch dem Gläubiger möglich wäre.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html

EnnoBecker  06.11.2014, 15:38

Alles ganz prima, aber die eigentliche Frage wurde nicht beantwortet:

Name des Ehemannes löschen
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