Großes Boot wird direkt nicht mal einen Meter von der Grundstücksgrenze abgestellt

3 Antworten

..wie ich kleinbürgertum doch liebe....

Für bewegliche Gegenstände gibt es keinen Mindestabstand zur Grenze.

Außerdem darf man auf seinem Grundstück auch seinen Hobbies nachgehen und zum Beispiel sein Boot schleifen und schweißen, wenn es die Nachtruhe nicht stört. Dein Rasenmäher und Dein Laubbläser arbeiten ja auch nicht ganz lautlos.

Vermeintliche Lärmbelästigungen werden dann unerträglich wenn man sich selbst verrückt macht und glaubt "da noch wahnsinnig" zu werden. Nimm Baldrian, das beruhigt.

Eventuell hilft auch die freundliche Bitte an Deinen Nachbarn, Dich doch mal zu einem kleinen Törn auf seinem Boot mitzunehmen. Anschließend hilfst Du am Ende noch bei der Instandhaltung der Boote und wunderst Dich über Dich selbst.

Beauftrage einen Rechtsanwalt damit Deine Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Vorher würde ich allerdings eine ausführliche Video- und Fotodokumentation erstellen, über mindestens 7 Tage ein Tagebuch über Uhrzeit und Art der Beeinträchtigung führen und mir außerdem Geräte beschaffen oder ausleihen mit denen man die Geräuschbelastung zuverlässig messen kann. So bewaffnet könnte man den Störer sogar mit einer einstweiligen Verfügung beglücken. Die Schockwirkung ist in solchen Fällen wegen der fehlenden Vorwarnung besonders groß. Allerdings muß Dir klar sein: Dein Nachbar schaut Dich für den Rest seines Lebens nicht mehr an.

Keep cool !!!

Nachbarschaftsrecht ist Ländersache, ob der Nachbar das darf, das kommt auf das Bundesland an, in dem du wohnst.

Hier in NRW wäre zunächst der Gang zu einem Schiedsmann zwingend vorgeschrieben, vorher nimmt kein Gericht eine Nachbarschaftsklage an.

Die Arbeiten am Boot: wenn gewerblich natürlich verboten, wenn privat erlaubt - es gelten aber die üblichen Regelungen für Lärm und Emissionen.

Der stellvertretende Bürgermeister. der hat keinerlei Funktionen oder Rechte - der ist Privatmann und schlichtweg nicht zuständig.

Was kannst du tun ?

Erkundige dich bei einem Rechtspfleger im zuständigen Amtsgerichtsbereich nach der speziellen Rechtslage im Nachbarschaftsrecht - ggf. bitte einen Schiedsmann um einen Gütetermin.

Ich möchte mich für die hilfreichen Ausführungen bedanken..und wünsche eine gesegnete Weihnacht

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