Gilt Wechsel des Kieferorthopäden wegen Umzugs als Abbruch der Behandlung?

1 Antwort

Wenn der Umzug als Grund nachgewiesen werden kann, sollte es kein Problem sein. Als Abbruch gilt eine Unterbrechnung erst wenn sie über ein Jahr dauert.

Am Besten, die KK anrufen und vorwarnen. Möglicherweise muss der neue Kieferorthopäde ja auch einen neuen Heil- und Kostenplan machen.